24. Februar 2025 / Stadt Gütersloh

Achtung Brutzeit: Rücksicht nehmen auf Vögel und Wildtiere

Anfang März beginnt Brutzeit – Anleinpflicht für Hunde – Radikaler Gehölzschnitt verboten.

von Stadt Gütersloh

Mit dem Frühling kehrt auch der Gesang der Vögel zurück. Amsel, Drossel, Fink und Star kündigen mit ihrem Zwitschern die Brutzeit an - für die heimischen Vogelarten eine besonders sensible Phase. Um die Tierwelt zu schützen, erinnert der Fachbereich Umweltschutz der Stadt Gütersloh an die geltenden Schutzvorschriften und ruft zu einem rücksichtsvollen Verhalten in der Natur auf.

Warum ist Rücksicht so wichtig?

Mit den milden Frühlingstemperaturen im März beginnt die Brutzeit. Nestbau, Futtersuche und die Aufzucht der sind für Vögel mit großer Anstrengung verbunden. In dieser Zeit können Störungen durch Menschen und freilaufende Haustiere dazu führen, dass Vögel ihre Nester verlassen und ihre Brutplätze dauerhaft meiden. Besonders betroffen sind am Boden brütende Arten wie der Kiebitz, der Große Brachvogel oder die Feldlerche, die ihre Nester auf Wiesen oder im Acker bauen. Auch junge Feldhasen oder Rehkitze können zu Schaden kommen oder sogar von ihren Elterntieren verlassen werden, wenn sie von Menschen oder Hunden aufgeschreckt werden.

Wer die Natur genießt, sollte daher folgende Dinge beachten:

Leinenpflicht für Hunde
  • Innerhalb des Stadtgebiets müssen Hunde grundsätzlich angeleint werden - auch in Grün- und Erholungsanlagen, auf Spazierwegen, Spiel- und Sportflächen und Friedhöfen.
  • In Naturschutzgebieten gilt eine ganzjährige Anleinpflicht.
  • Außerhalb der Schutzgebiete dürfen Hunde in der freien Landschaft nur unter ständiger Aufsicht frei laufen – während der Brutzeit wird das Anleinen jedoch ausdrücklich empfohlen.
  • Für Äcker, Wiesen und Weiden gilt ab der Feldbestellung bzw. dem Vegetationsbeginn ein Betretungsverbot für Mensch und Hund.
  • Im Wald gilt abseits der Wege eine ganzjährige Anleinpflicht.
  • Im Stadtgebiet gibt es zwei ausgewiesene Freilaufflächen für Hunde: an der Buschstraße und im Riegerpark.
Rücksichtnahme auf Jungtiere
  • Wer beim Spaziergang im Wald oder auf Wiesen Jungtiere entdeckt, sollte Abstand halten und die Tiere nicht berühren oder stören.
Katzen während der Brutzeit im Blick behalten
  • Zwischen April und Juni werden die Jungvögel flügge und sind für Katzen leichte Beute. Katzenbesitzer können die jungen Vögel schützen, indem sie ihren Haustieren in dieser Zeit nur kontrollierten Freigang geben.
  • Falls Jungvögel oder aufgeregte Altvögel im Garten zu beobachten sind, sollte die Katze im Haus bleiben.
  • Ein Glöckchen am Halsband kann helfen, Vögel rechtzeitig zu warnen.
Verbot von Gehölzschnitt
  • Vom 1. März bis 30. September ist es verboten, Bäume, Hecken oder Gebüsche stark zurückzuschneiden oder zu entfernen, da viele Vögel dort ihre Nester bauen.
  • Schonende Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses sind erlaubt, wenn sie keine Nester gefährden.

Jede und jeder kann dazu beitragen, die heimische Tierwelt zu erhalten, wenn die Schutzvorschriften und Empfehlungen berücksichtigt werden. So kann das Vogelgezwitscher auch in Zukunft unseren Frühling verschönern. Die Stadt Gütersloh dankt allen Bürgerinnen und Bürgern für ihr verantwortungsbewusstes Verhalten in der Natur.

Quelle: Stadt Gütersloh - hier Original öffnen (www.guetersloh.de)


Bildnachweis: (C) siehe Bildnachweisübersicht unter https://www.guetersloh.de/de/bildnachweise.php

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