Zur Anmeldung werden benötigt: das Familienstammbuch oder die Geburtsurkunde des Kindes, die Kopie des Original-Halbjahres-Zeugnisses 2025/26 der Grundschule mit entsprechender Prägung, die die Kinder zusammen mit dem Original-Zeugnis erhalten, der Anmeldeschein, den die Kinder gemeinsam mit dem Halbjahres-Zeugnis erhalten, das Anmeldeformular, das ebenfalls gemeinsam mit dem Halbjahres-Zeugnis ausgegeben wird – im Original und mit Unterschrift aller Erziehungsberechtigten – sowie ein Nachweis über den Masernschutz (z.B. Impfpass), sofern dieser nicht bereits über den Anmeldeschein bestätigt wird.
Jedes Kind erhält nur ein einziges personalisiertes Anmeldeformular. Daher ist es nicht möglich, ein Kind parallel an mehreren Schulen anzumelden. Die Erziehungsberechtigten werden gebeten, bei der Anmeldung eine E-Mail-Adresse anzugeben, die zeitnah und regelmäßig eingesehen wird, damit eine schnelle Kommunikation möglich ist.
Die Schulleitungen treffen ihre Entscheidungen über die Aufnahme der Schülerinnen und Schüler erst nach Abschluss des Anmeldezeitraums, also nach dem 20. März. Im Anschluss werden die Erziehungsberechtigten über die Entscheidung informiert, zunächst per E-Mail und anschließend auf dem Postweg.
Quelle: Stadt Gütersloh - hier Original öffnen (www.guetersloh.de)
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