30. April 2026 / Stadt Gütersloh

Autoscooter im Parkbad darf vorübergehend genutzt werden

Stadt und Kreis Gütersloh ermöglichen befristete Lösung unter klaren Auflagen.

von Stadt Gütersloh

Für die im Parkbad errichtete Autoscooter-Konstruktion zeichnet sich eine vorübergehende Lösung ab: Nach abschließender Abstimmung zwischen Stadt und Kreis Gütersloh kann die Anlage unter bestimmten Voraussetzungen nun befristet genutzt werden. Damit ist auch eine Nutzung zum Saisonstart am Freitag, 1. Mai, möglich.

Grundlage ist ein Antrag des Pächters zur Aufstellung und Nutzung als sogenannter „fliegender Bau“. Der Kreis Gütersloh trägt diesen Antrag für einen Zeitraum von bis zu drei Monaten mit. Die Nutzung ist dabei ausdrücklich auf eine überdachte Fläche beschränkt, ein Betrieb als Fahrgeschäft ist nicht erlaubt. Voraussetzung ist unter anderem, dass eine gültige TÜV-Abnahme für das Bauwerk vorliegt. Diese wurde inzwischen eingereicht.

Die befristete Nutzung ist an klare Bedingungen geknüpft: Nach Ablauf der drei Monate muss die Konstruktion vollständig zurückgebaut werden. Eine Verlängerung oder ein erneuter Aufbau im Parkbad im Jahr 2026 ist unzulässig. Auch eine Ausweitung der aktuell genehmigten Nutzung ist ausgeschlossen. Hintergrund ist insbesondere die Lage im ausgewiesenen Überschwemmungsgebiet, die weiterhin besondere Anforderungen an den Hochwasserschutz stellt.

Der aufgestellte Seecontainer wird rechtlich dem fliegenden Bau zugeordnet und ist daher ebenfalls nach Ablauf der Frist zu entfernen. Seine aktuelle Lage passt nicht zum Betrieb des Geländes, da etwa der Weg zum Spielplatz frei bleiben muss. Dazu wird die Stadt noch mit dem Pächter sprechen, um eine Lösung vor Ort zu finden. Der Pächter wurde umgehend über diese abgestimmten Regelungen informiert.

Die Stadt Gütersloh sieht in der befristeten Lösung einen ausgewogenen Weg: Sie ermöglicht eine Nutzung zum Saisonstart unter klaren Sicherheits- und Rechtsvorgaben und schafft gleichzeitig Verlässlichkeit für den weiteren Umgang mit der Anlage. Ziel bleibt es, das Parkbad als attraktiven und zugleich verantwortungsvoll entwickelten Ort für alle Besucherinnen und Besucher zu erhalten.

Quelle: Stadt Gütersloh - hier Original öffnen (www.guetersloh.de)


Bildnachweis: © siehe Bildnachweisübersicht unter https://www.guetersloh.de/de/bildnachweise.php

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