Die Stadt Gütersloh wird ab dem 1. Juni im Bürgerbüro wieder verstärkt Verstöße gegen das Bundesmeldegesetz sowie gegen das Personalausweis- und Passgesetz verfolgen. Ziel ist es, die Einhaltung der gesetzlichen Melde- und Ausweispflichten sicherzustellen.
Wer in eine Wohnung einzieht oder innerhalb Deutschlands umzieht, muss sich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Meldebehörde an- beziehungsweise ummelden. Diese Pflicht ist im Bundesmeldegesetz geregelt. Wer die Frist nicht einhält, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einem Verwarn- oder Bußgeld rechnen.
Darüber hinaus sind deutsche Staatsangehörige ab dem 16. Lebensjahr verpflichtet, ein gültiges Ausweisdokument zu besitzen – entweder einen Personalausweis oder einen gültigen Reisepass. Auch Verstöße gegen diese gesetzliche Pflicht können mit einem Verwarn- oder Bußgeld geahndet werden.
Die Stadt Gütersloh bittet daher alle Bürgerinnen und Bürger, ihre melderechtlichen Verpflichtungen sowie die Gültigkeit ihrer Ausweisdokumente zu überprüfen und notwendige Anmeldungen, Ummeldungen oder Verlängerungen rechtzeitig vorzunehmen.
Zusätzlich plant die Stadt Gütersloh die Durchführung einer Hundezählung im Stadtgebiet. Damit soll überprüft werden, ob Hunde ordnungsgemäß angemeldet wurden.
Alle Hundehalterinnen und Hundehalter werden gebeten zu kontrollieren, ob ihr Hund bei der Stadt Gütersloh angemeldet ist. Sollte dies bislang noch nicht erfolgt sein, wird darum gebeten, die Anmeldung zeitnah nachzuholen. Die Anmeldung des Hundes kann online, per E-Mail, Fax oder Post gestellt werden. Eine persönliche Vorsprache ist hierfür nicht erforderlich.
Termine für das Bürgerbüro erhalten Interessierte hier www.stadt.gt/termin.
Quelle: Stadt Gütersloh - hier Original öffnen (www.guetersloh.de)
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