5. Februar 2025 / Stadt Gütersloh

Bundestagswahl: Die Stimmzettel sind da, das Briefwahlbüro wird geöffnet

Für die Stimmabgabe reicht der Personalausweis – Besuchszeiten von montags bis samstags.

von Stadt Gütersloh

Die vorgezogene Bundestagswahl rückt mit großen Schritten näher. In Gütersloh können rund 70.240 Wahlberechtigte mitentscheiden, wer in den Deutschen Bundestag einzieht. Ab Donnerstag, 6. Februar, ist nun das Briefwahlbüro im Gütersloher Rathaus geöffnet, gleichzeitig gehen die ersten beantragten Briefwahlunterlagen in die Post. Wer per Brief wählen möchte, sollte nicht allzu lange warten: Der Wahltermin am 23. Februar ist keine drei Wochen mehr entfernt und die Unterlagen müssen rechtzeitig zurückgeschickt werden. Die Empfehlung der Stadt Gütersloh: Wer kann, sollte direkt im Wahllokal am Wahlsonntag abstimmen – so ist sichergestellt, dass jede Stimme gezählt wird. Bürgermeister Matthias Trepper unterstreicht das: „Gehen Sie am Wahlsonntag - 23. Februar- bitte direkt ins Wahllokal – so helfen Sie mit, einen möglichst reibungslosen Ablauf der Wahl zu gewährleisten.“

Wer das nicht kann, hat ab sofort die Möglichkeit, seine Stimme im Rathaus direkt per Briefwahl abzugeben. Ohne Termin, aber mit einem Ticket aus dem Eingangsbereich läuft die Antragstellung geordnet ab. Ein Personalausweis genügt, die Wahlbenachrichtigung hilft, ist aber kein Muss. Und wer für jemand anderen die Unterlagen abholen will, braucht eine schriftliche Vollmacht.

Das Briefwahlbüro ist geöffnet montags bis donnerstags von 8 bis 17 Uhr, freitags von 8 bis 13 Uhr und samstags von 9 bis 13 Uhr. Letztmals öffnet das Briefwahlbüro am Freitag, 21. Februar, bis 15 Uhr.

Wer die Briefwahlunterlagen online oder per Post beantragt hat, dessen Briefwahlunterlagen werden ebenfalls ab Donnerstag, 6. Februar, versandt. Für den Rückversand der Wahlbriefe sollten sich die Wählenden beeilen und den roten Wahlbrief, besonders ab der Wochenmitte vor dem Wahlsonntag am 23. Februar am besten direkt in den Rathausbriefkasten werfen (links neben dem Haupteingang des Rathauses), spätestens jedoch am Wahlsonntag bis 18 Uhr, damit er pünktlich zur Auszählung vorliegt.

Quelle: Stadt Gütersloh - hier Original öffnen (www.guetersloh.de)


Bildnachweis: (C) siehe Bildnachweisübersicht unter https://www.guetersloh.de/de/bildnachweise.php

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