24. Januar 2025 / Stadt Gütersloh

Das müssen Bürgerinnen und Bürger jetzt zur Bundestagswahl wissen

Wahlbenachrichtigungen und Briefwahlunterlagen: Stadt gibt wichtige Informationen zu Fristen, Terminen und zur...

von Stadt Gütersloh

Bis zur Bundestagswahl am Sonntag, 23. Februar, ist es noch etwa ein Monat. Die Vorbereitungen laufen auf Hochtouren und auch die Fragen zur Wahl und zum Ablauf häufen sich beim städtischen Wahlteam im Gütersloher Rathaus. Oft wollen Bürgerinnen und Bürger wissen „Wann kommt die Wahlbenachrichtigung?“ oder „Wie kann ich Briefwahl beantragen?“. Damit die Wahl reibungslos abläuft, informiert die Stadt Gütersloh nun über weitere zentrale Punkte wie Wahlbenachrichtigungen, Briefwahl und organisatorische Abläufe.

Die Wahlbenachrichtigungen werden voraussichtlich am Mittwoch und Donnerstag, 29. und 30. Januar, an alle Wahlberechtigten verschickt. Es wird empfohlen, die Wahlbenachrichtigung nach Erhalt sorgfältig aufzubewahren, da sie für die die Stimmabgabe im Wahllokal benötigt wird. Wer die Briefwahl beantragen möchte, sollte zunächst den Erhalt der Wahlbenachrichtigung abwarten. Diese enthält einen QR-Code, über den die Briefwahlunterlagen schnell und unkompliziert beantragt werden können. Alternativ ist auch eine Beantragung per Post möglich. Der Versand der Briefwahlunterlagen erfolgt aus organisatorischen Gründen jedoch erst ab Donnerstag, 6. Februar. Hintergrund ist, dass die Stimmzettel aufgrund gesetzlicher Fristen im Wahlvorschlagsverfahren erst zu diesem Termin geliefert werden können.

Das Briefwahlbüro im Rathaus der Stadt Gütersloh öffnet dann ebenfalls am Donnerstag, 6. Februar. Ab diesem Datum können Briefwahlunterlagen persönlich beantragt oder direkt vor Ort ausgefüllt werden. Eine frühere persönliche Antragstellung ist leider nicht möglich. Die Öffnungszeiten des Briefwahlbüros im Bürgerbüro sind dann montags bis donnerstags von 8 bis 17 Uhr, freitags von 8 bis 13 Uhr und an den beiden Samstagen 8. und 15. Februar von 9 bis 13 Uhr. (Adresse: Berliner Straße 70, 33330 Gütersloh).

Wer die Briefwahlunterlagen erhält, sollte den roten Wahlbrief besonders ab der Wochenmitte vor dem Wahlsonntag (23. Februar) am besten direkt in den Rathausbriefkasten werfen (links neben dem Haupteingang des Rathauses), spätestens jedoch am Wahlsonntag bis 18 Uhr, damit er pünktlich zur Auszählung vorliegt.

Da der Zeitraum für die Briefwahl sehr begrenzt ist, wird aber empfohlen, nach Möglichkeit am Wahlsonntag, 23. Februar, das zuständige Wahllokal aufzusuchen. So wird sichergestellt, dass die Stimmen rechtzeitig abgegeben werden können. Bürgermeister Matthias Trepper unterstreicht das: „Nutzen Sie die Möglichkeit, direkt am Wahlsonntag – 23. Februar - wählen zu gehen. Damit unterstützen Sie die Kolleginnen und Kollegen, die Wahl reibungslos durchführen zu können. Die Stadt Gütersloh dankt allen Beteiligten für ihre Unterstützung und hofft auf eine rege Wahlbeteiligung.“

Quelle: Stadt Gütersloh - hier Original öffnen (www.guetersloh.de)


Bildnachweis: (C) siehe Bildnachweisübersicht unter https://www.guetersloh.de/de/bildnachweise.php

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