14. Januar 2025 / Stadt Gütersloh

Hinweise zur Bundestagswahl: Stimmenabgabe im Wahllokal empfohlen

Zeitrahmen für die Briefwahl ist stark verkürzt.

Veröffentlicht am 14. Januar 2025 um 12:02 Uhr von Stadt Gütersloh

Die Kreiswahlleiterin des Bundestagswahlkreises 130 Gütersloh I, Kreisdirektorin Susanne Koch, und Güterslohs Bürgermeister Matthias Trepper bitten die Wahlberechtigten, ihre Stimmen bei der Bundestagswahl am Sonntag, 23. Februar, möglichst direkt in ihrem Wahllokal abzugeben. Hintergrund ist der stark verkürzte Zeitrahmen für die Briefwahl, der die Organisation erheblich erschwert. Aufgrund der kurzen Vorbereitungszeit für die Neuwahl stehen die Stimmzettel erst ab Ende der ersten Februarwoche zur Verfügung. Damit bleiben für die Abwicklung der Briefwahl, inklusive Postlaufzeiten, lediglich zwei Wochen. Dies bedeutet eine große logistische Herausforderung für die Kommunen, die allein im Wahlkreis Gütersloh I mit rund 80.000 Briefwählern rechnen.

Problematisch ist bei der vorgezogenen Neuwahl, dass der Stimmzetteldruck wegen der wahlrechtlichen Fristen für die Zulassung der Direktkandidaten und Landeslisten mit hoher Wahrscheinlichkeit erst am Donnerstag, 30. Januar, starten kann. Trotz aller Anstrengungen von Kreiswahlamt und Druckdienstleistern dürften damit erst am Ende der ersten Februarwoche Stimmzettel zur Verfügung stehen.

Die Wahlbenachrichtigungen werden bereits ab Montag, 13. Januar, verschickt. Mit den darin enthaltenen Informationen, einschließlich eines QR-Codes, können Briefwahlunterlagen beantragt werden. Alternativ besteht die Möglichkeit, vor der eigentlich Wahl im Rathaus per Briefwahl zu wählen oder die Unterlagen dort persönlich abzuholen, um Postlaufzeiten zu vermeiden.

Das Rathaus Gütersloh öffnet voraussichtlich ab Donnerstag, 6. Februar, für die Vor-Ort-Briefwahl. Die Öffnungszeiten des Briefwahlbüros im Bürgerbüro sind dann montags bis donnerstags von 8 bis 17 Uhr, freitags von 8 bis 13 Uhr und an den beiden Samstagen 8. und 15. Februar von 9 bis 13 Uhr. (Adresse: Berliner Straße 70, 33330 Gütersloh).

Briefwählerinnen und Briefwähler brauchen Geduld, denn die Briefwahlunterlagen können frühestens ab Donnerstag oder Freitag, 6. oder 7. Februar, zuzüglich Postlaufzeiten verschickt werden. Wer die Unterlagen erhält, sollte den roten Wahlbrief insbesondere ab der Wochenmitte vor dem Wahlsonntag besser direkt in den Rathausbriefkasten werfen, spätestens jedoch am Wahlsonntag bis 18 Uhr, damit er pünktlich zur Auszählung vorliegt. Der Briefkasten des Gütersloher Rathauses liegt links vom Haupteingang. Verspätet eingehende Wahlbriefe werden nicht berücksichtigt. Damit diese Gefahr vermieden wird, appellieren Kreiswahlleiterin Koch und Güterslohs Bürgermeister Trepper an alle Wahlberechtigten: „Gehen Sie möglichst am Sonntag, 23. Februar, ins Wahllokal, um dort Ihre Stimmen abzugeben. Mit Ihrer Unterstützung helfen Sie uns, die Wahl unter diesen besonderen Umständen reibungslos durchzuführen. Wir danken Ihnen für Ihre Mithilfe und Ihr Verständnis!“

Weitere Informationen sind auf der städtischen Webseite "Wahlen in Gütersloh" zu finden.

Quelle: Stadt Gütersloh - hier Original öffnen (www.guetersloh.de)


Bildnachweis: (C) siehe Bildnachweisübersicht unter https://www.guetersloh.de/de/bildnachweise.php

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