3. Juni 2024 / Stadt Gütersloh

Infos zur Briefwahl

Europawahl und Abstimmung über die Abwahl des Bürgermeisters - Daten, Fakten, Uhrzeiten: Wahlbriefe müssen bis...

von Stadt Gütersloh

Europawahl und Abstimmung über die Abwahl des Bürgermeisters - Daten, Fakten, Uhrzeiten: Wahlbriefe müssen bis Sonntag, 18 Uhr, im Rathaus eingegangen sein.

Am kommenden Sonntag, 9. Juni, geht Gütersloh wählen. Zum einen geht es ums Europäische Parlament, zum anderen um die Abstimmung über die Abwahl des Bürgermeisters. Für die Europawahl sind rund 72.080 Menschen in der Stadt wahlberechtigt. Zur Abstimmung über die Abwahl des Bürgermeisters sind rund 80.530 Gütersloherinnen und Gütersloher berechtigt. Nachfolgend einige Informationen der Stadt Gütersloh zum Thema Briefwahl:

Bis wann kann ich online Briefwahl beantragen?

Bislang haben rund 19.000 Wahlberechtigte Briefwahlunterlagen angefordert. Achtung: Die Briefwahl kann online auf www.wahlen.guetersloh.de nur noch bis Dienstagabend, 4. Juni, beantragt werden, damit sichergestellt ist, dass die Briefwahlunterlagen per Post auch rechtzeitig vor Sonntag beim Wähler ankommen.

Bis wann kann ich persönlich Briefwahl beantragen?

Persönlich können Briefwahlunterlagen noch bis Freitag, 7. Juni, 18 Uhr, im Briefwahlbüro im Rathaus beantragt und mitgenommen werden. Alternativ können dort auch direkt die Stimmen abgegeben werden. Erforderlich ist der Personalausweis. Eine vorherige Terminvereinbarung ist nicht nötig!

Wann ist das Briefwahlbüro geöffnet?

Die Öffnungszeiten des Briefwahlbüros richten sich nach denen des Bürgerbüros (Montag, Dienstag und Donnerstag von 8 bis 13 Uhr und von 14 bis 17 Uhr, Mittwoch von 8 bis 13 Uhr). Am Freitag, 7. Juni, bleibt das Briefwahlbüro von 8 bis 18 Uhr geöffnet.

Was ist, wenn ich Briefwahl beantragt und keine Unterlagen erhalten habe?

Wenn jemand Briefwahlunterlagen beantragt hat, ihm diese aber aus irgendeinem Grund nicht zugegangen sind, können neue bis spätestens Samstag, 8. Juni, zwischen 9 und 12 Uhr, im Rathaus abgeholt werden.

Bis wann müssen die Wahlbriefe im Rathaus sein?

Die Wahlbriefe müssen bis Sonntag, 9. Juni, 18 Uhr, im Rathaus eingegangen sein. Auf der sicheren Seite ist man, wenn man den Wahlbrief in den Rathaus-Briefkasten (seitlich des Haupteingangs) einwirft.

Was ist, wenn ich am Wahltag krank bin?

Im Falle plötzlicher Erkrankung am Wahltag, die eine Stimmabgabe im Wahllokal unmöglich macht, ist die Ausgabe von Briefwahlunterlagen an eine bevollmächtigte Person bis Sonntag, 15 Uhr, möglich. Dazu muss zuvor die Stadtverwaltung kontaktiert werden (Telefon: 05241 / 82-32 63). Zwingend erforderlich: Wer für jemand anderen Briefwahlunterlagen beantragen oder abholen möchte, muss eine schriftliche Vollmacht der anderen Person vorlegen.

Und wenn ich am Sonntag direkt wählen gehen will?

Auf dem Gebiet der Stadt Gütersloh wird es 44 Wahllokale geben. Neue Wahllokale sind die Grundschule Isselhorst (statt wie bisher das Evangelische Gemeindehaus und die Festhalle) und die Gesamtschule an der Ahornallee (statt wie bisher die Freiherr-vom-Stein-Realschule). Wer welches Gebäude am Sonntag, 9. Juni, zum Wählen aufsuchen muss, steht auf der Wahlbenachrichtigung. Wegen des Umbaus einiger Grundschulen ändert sich die Park- und Eingangssituation vor Ort. Wählerinnen und Wähler sollten auf Hinweise achten. Die Wahllokale sind von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Zur Wahl soll möglichst die Wahlbenachrichtigung mitgebracht werden, auf jeden Fall aber ein Personalausweis.

Quelle: Stadt Gütersloh - hier Original öffnen (www.guetersloh.de)

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