8. November 2024 / Stadt Gütersloh

Infos zur Wahl einer neuen Bürgermeisterin oder eines neuen Bürgermeisters

Daten, Fakten, Uhrzeiten: Wahlbriefe müssen bis Sonntag, 16 Uhr, im Rathaus eingegangen sein.

von Stadt Gütersloh

Am Sonntag, 17. November, wird die neue Bürgermeisterin/der neue Bürgermeister für Gütersloh gewählt. Hierzu sind rund 80.400 Menschen in der Stadt wahlberechtigt. Nachfolgende Informationen sind für diese Wahl wichtig:

Ist die Online-Briefwahl noch möglich?

Die Möglichkeit, den Wahlschein online über den QR-Code oder über die städtische Internetseite zu beantragen besteht nicht mehr. Bis Donnerstag, 7. November 2024, sind insgesamt online, per Post oder persönlich 14.516 Wahlscheine beantragt worden. Wobei allein die Online-Beantragung mit 10.200 Wahlscheinen bei 70,3 % lag. 3.046 Mal nutzten die Wahlberechtigten den Postweg und 1.280 Mal wurden die Unterlagen im Rathaus abgeholt oder gar direkt gewählt.

Kann ich jetzt noch postalisch Briefwahl beantragen?
Ja, das ist natürlich noch möglich. Die Briefwahlunterlagen werden mit der Deutschen Post verschickt. Also je eher, desto besser, damit sichergestellt ist, dass die Sendung tatsächlich auch rechtzeitig vor der Wahl bei den Wählerinnen und Wählern ankommt.

Bis wann kann ich persönlich Briefwahl beantragen?
Persönlich können Briefwahlunterlagen noch bis Freitag, 15. November, 18 Uhr, im Briefwahlbüro im Rathaus beantragt und mitgenommen werden. Alternativ kann dort auch direkt gewählt werden. Erforderlich ist der Personalausweis. Eine vorherige Terminvereinbarung ist nicht nötig!

Wann ist das Briefwahlbüro geöffnet?
Die Öffnungszeiten des Briefwahlbüros sind in dieser Woche von Montag bis Donnerstag von 8 Uhr bis 17 Uhr und am Freitag, 15. November 2024, von 8 Uhr bis 18 Uhr.

Was ist, wenn ich Briefwahl beantragt und keine Unterlagen erhalten habe?
Wenn Briefwahlunterlagen beantragt wurden, diese aber aus irgendeinem Grund bis jetzt nicht angekommen sind, können neue Briefwahlunterlagen bis spätestens Samstag, 16. November, zwischen 9 und 12 Uhr, im Rathaus abgeholt werden.

Bis wann müssen die Wahlbriefe im Rathaus sein?
Die Wahlbriefe müssen bis Sonntag, 17. November, 16 Uhr, im Rathaus eingegangen sein. Das Kommunalwahlgesetz sieht anders als beispielsweise das Bundeswahlgesetz vor, dass der Eingang des Wahlbriefes bereits bis 16 Uhr erfolgt sein muss. Auf der sicheren Seite sind Wählerinnen und Wähler, wenn sie den Wahlbrief in den Rathaus-Briefkasten (seitlich des Haupteingangs) einwerfen.

Was ist, wenn ich am Wahltag krank bin?
Im Falle plötzlicher Erkrankung am Wahltag, die eine Stimmabgabe im Wahllokal unmöglich macht, ist die Ausgabe von Briefwahlunterlagen an eine bevollmächtigte Person bis Sonntag, 15 Uhr möglich. Dazu muss die Stadtverwaltung vorher kontaktiert werden (Telefon: 05241 / 82 - 39 39). Zwingend erforderlich: Wer für jemand anderen Briefwahlunterlagen beantragen oder abholen möchte, muss eine schriftliche Vollmacht der anderen Person vorlegen.

Und wenn ich am Sonntag direkt wählen gehen will?
Auf dem Gebiet der Stadt Gütersloh wird es 22 Wahllokale geben. Die größte Veränderung weist der Stimmbezirk 120 auf. Das Wahllokal in der Grundschule Sundern entfällt. Stattdessen wählen alle Wahlberechtigten dieses Bezirks in der Geschwister-Scholl-Realschule, Am Anger 54, 33332 Gütersloh. Darüber hinaus kommt es im Stimmbezirk 130 dazu, dass das Wahllokal auf die andere Seite der Neuenkirchener Straße verlegt wird. Es befindet sich jetzt in der Overbergschule, Neuenkirchener Str. 44, 33332 Gütersloh, und nicht mehr in der Sporthalle der Hermann-Hesse-Schule. Wer sich absichern will, wirft einen genauen Blick auf seine Wahlbenachrichtigung. Dort ist das exakte Wahllokal für Sonntag, 17. November, genannt. Auch kann über die städtische Webseite "Wahlen in Gütersloh" das richtige Wahllokal gefunden werden. Die Wahllokale sind von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Zur Wahl soll möglichst die Wahlbenachrichtigung mitgebracht werden, auf jeden Fall aber ein Ausweis.

Wer kann meine Fragen beantworten?
Das Wahlteam rund um Michael Wittenstein und Christina Jeske vom Fachbereich Ratsangelegenheiten und Bürgerdialog gibt weitere Auskunft per E-Mail unter wahlen@guetersloh.de oder telefonisch über die Telefonnummer 05241 / 82 – 39 39.

Quelle: Stadt Gütersloh - hier Original öffnen (www.guetersloh.de)


Bildnachweis: (C) siehe Bildnachweisübersicht unter https://www.guetersloh.de/de/bildnachweise.php

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