30. August 2024 / Stadt Gütersloh

Kooperation stärken: Für den Schutz der Kinder im Kreis Gütersloh

Organisatoren: Jugendämter des Kreises Gütersloh, der Stadt Gütersloh, der Stadt Rheda-Wiedenbrück und der Stadt...

von Stadt Gütersloh

Organisatoren: Jugendämter des Kreises Gütersloh, der Stadt Gütersloh, der Stadt Rheda-Wiedenbrück und der Stadt Verl.

Wenn Kinder im Winter ständig zu kalt angezogen sind, sie über einen längeren Zeitraum alleine in der Wohnung gelassen werden oder sie in einer unzumutbaren Wohnsituation leben, können das erste Anzeichen einer Kindeswohlgefährdung sein. Wie in so einem Fall zu handeln ist, diskutierten Fachkräfte aus Justiz, Polizei, Medizin, Schule, Kita, dem Allgemeinen Sozialen Dienst und der freien Jugendhilfe bei einer Fortbildung im Kreishaus Gütersloh. Ziel war es, die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Akteuren effektiver zu gestalten und dadurch schneller mögliche Gefahren für Kinder abzuwenden. Bei der Veranstaltung handelte es sich um das erste Modul der Fortbildungsreihe des Netzwerkes Kinderschutz. Organisiert wurde diese von den Jugendämtern des Kreises Gütersloh, der Stadt Gütersloh, der Stadt Rheda-Wiedenbrück und der Stadt Verl.

Wie sich eine Kindeswohlgefährdung erkennen lässt und wie Fachkräfte reagieren sollten, erklärte Professor Reinhold Schone, pensionierter Professor der FH Münster, in seinem Vortrag. Eine Kindeswohlgefährdung sei eine Vermutung über einen Schaden, zu dem es in Zukunft kommen kann. Das heißt: Wenn die Situation, in dem sich das Kind befindet, so weiter verläuft, dann sei ein Schaden zu erwarten. Ist ein Kind beispielsweise auf Medikamente angewiesen, die Eltern sorgen aber nicht dafür, dass diese genommen werden, ist mit einem gesundheitlichen Schaden zu rechnen. Die Herausforderung ist es, als Fachkraft die Fälle individuell einzuschätzen und darüber zu entscheiden. Denn eine Kindeswohlgefährdung sei nicht direkt zu beobachten, sondern eine Vermutung, so Professor Schone.
Es gibt vier verschiedene Formen der Kindeswohlgefährdung: Vernachlässigung, psychische Misshandlung, körperliche Misshandlung und sexuelle Gewalt. Wenn Fachkräfte Anzeichen einer Gefahr für Kinder wahrnehmen, ist es ihre Aufgabe, diese abzuwenden – sei es durch Gespräche mit den Erziehungsberechtigten oder mithilfe des Jugendamtes.

Berit Rürup vom Jugendamt der Stadt Verl gab den Teilnehmenden einen Einblick in das Kinderschutzverfahren. Exemplarisch zeigte sie, wie das Jugendamt mit einer Meldung umgeht. Im ersten Schritt prüfen die Mitarbeitenden, ob es einen Hinweis auf Kindeswohlgefährdung gibt. Das erfolgt nie in Einzelarbeit, sondern wird von mehreren Fachkräften gemeinsam geprüft. Liegt tatsächlich der Verdacht einer Kindeswohlgefährdung vor, beginnt das Verfahren nach Paragraph 8a des Sozialgesetzbuches, mit dem der Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung geregelt ist. Schritt für Schritt werden Informationen festgehalten: Wie wird das Kind versorgt? Wie gestaltet sich die Familiensituation zuhause? Zur Beurteilung gehört unter anderem ein Hausbesuch. Wenn die Mitarbeitenden eine Gefährdung erkennen, erstellen sie einen Schutzplan. In dem Schutzplan werden Maßnahmen und Hilfen festgehalten, die der Wiederherstellung des Kindeswohls dienen. Eine Folge- und Abschlussberatung schließt den einzelnen Fall ab.

Die Vorträge machten deutlich, wie wichtig es ist, dass sich die einzelnen Institutionen – wie Lehrkräfte, Sozialarbeiter, das Jugendamt – austauschen und gemeinsam kooperieren. Um in den Austausch zu kommen, fanden bei der Fortbildung Workshops statt. Die Teilnehmenden hatten die Möglichkeit, offen mit den Mitarbeitenden des Jugendamtes ins Gespräch zu kommen und direkte Fragen zu stellen. Dabei ging es unter anderem um Fälle der Kindeswohlgefährdung in der Vergangenheit und wie der Umgang ablief. Gemeinsam überlegten die einzelnen Gruppen an welchen Stellen im Verfahren die Netzwerke weiterhelfen können. Das nächste Modul zum Thema Kinderschutz und Gesundheit wird im Frühjahr 2025 stattfinden.

Das 2022 in Kraft getretene Landeskinderschutzgesetz NRW verpflichtet Akteure – also Expertinnen und Experten aus Justiz, Schule, freier und öffentlicher Jugendhilfe, Gesundheit und Polizei – ein Netzwerk aufzubauen. So soll der Austausch und die interdisziplinäre Zusammenarbeit gesichert werden und Kindeswohlgefährdungen besser erkannt und abgewendet werden. Die Kinderschutzkonferenz im November 2023 bildete dazu den Auftakt. Die vier dem Kreisgebiet angehörigen Jugendämter Kreis und Stadt Gütersloh, Rheda-Wiedenbrück und Verl haben sich zusammengeschlossen, um die Aufgaben anzugehen und die lokalen Netzwerke einzubinden.

Organisatoren: Jugendämter des Kreises Gütersloh, der Stadt Gütersloh, der Stadt Rheda-Wiedenbrück und der Stadt Verl.

Wenn Kinder im Winter ständig zu kalt angezogen sind, sie über einen längeren Zeitraum alleine in der Wohnung gelassen werden oder sie in einer unzumutbaren Wohnsituation leben, können das erste Anzeichen einer Kindeswohlgefährdung sein. Wie in so einem Fall zu handeln ist, diskutierten Fachkräfte aus Justiz, Polizei, Medizin, Schule, Kita, dem Allgemeinen Sozialen Dienst und der freien Jugendhilfe bei einer Fortbildung im Kreishaus Gütersloh. Ziel war es, die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Akteuren effektiver zu gestalten und dadurch schneller mögliche Gefahren für Kinder abzuwenden. Bei der Veranstaltung handelte es sich um das erste Modul der Fortbildungsreihe des Netzwerkes Kinderschutz. Organisiert wurde diese von den Jugendämtern des Kreises Gütersloh, der Stadt Gütersloh, der Stadt Rheda-Wiedenbrück und der Stadt Verl.

Wie sich eine Kindeswohlgefährdung erkennen lässt und wie Fachkräfte reagieren sollten, erklärte Professor Reinhold Schone, pensionierter Professor der FH Münster, in seinem Vortrag. Eine Kindeswohlgefährdung sei eine Vermutung über einen Schaden, zu dem es in Zukunft kommen kann. Das heißt: Wenn die Situation, in dem sich das Kind befindet, so weiter verläuft, dann sei ein Schaden zu erwarten. Ist ein Kind beispielsweise auf Medikamente angewiesen, die Eltern sorgen aber nicht dafür, dass diese genommen werden, ist mit einem gesundheitlichen Schaden zu rechnen. Die Herausforderung ist es, als Fachkraft die Fälle individuell einzuschätzen und darüber zu entscheiden. Denn eine Kindeswohlgefährdung sei nicht direkt zu beobachten, sondern eine Vermutung, so Professor Schone.
Es gibt vier verschiedene Formen der Kindeswohlgefährdung: Vernachlässigung, psychische Misshandlung, körperliche Misshandlung und sexuelle Gewalt. Wenn Fachkräfte Anzeichen einer Gefahr für Kinder wahrnehmen, ist es ihre Aufgabe, diese abzuwenden – sei es durch Gespräche mit den Erziehungsberechtigten oder mithilfe des Jugendamtes.

Berit Rürup vom Jugendamt der Stadt Verl gab den Teilnehmenden einen Einblick in das Kinderschutzverfahren. Exemplarisch zeigte sie, wie das Jugendamt mit einer Meldung umgeht. Im ersten Schritt prüfen die Mitarbeitenden, ob es einen Hinweis auf Kindeswohlgefährdung gibt. Das erfolgt nie in Einzelarbeit, sondern wird von mehreren Fachkräften gemeinsam geprüft. Liegt tatsächlich der Verdacht einer Kindeswohlgefährdung vor, beginnt das Verfahren nach Paragraph 8a des Sozialgesetzbuches, mit dem der Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung geregelt ist. Schritt für Schritt werden Informationen festgehalten: Wie wird das Kind versorgt? Wie gestaltet sich die Familiensituation zuhause? Zur Beurteilung gehört unter anderem ein Hausbesuch. Wenn die Mitarbeitenden eine Gefährdung erkennen, erstellen sie einen Schutzplan. In dem Schutzplan werden Maßnahmen und Hilfen festgehalten, die der Wiederherstellung des Kindeswohls dienen. Eine Folge- und Abschlussberatung schließt den einzelnen Fall ab.

Die Vorträge machten deutlich, wie wichtig es ist, dass sich die einzelnen Institutionen – wie Lehrkräfte, Sozialarbeiter, das Jugendamt – austauschen und gemeinsam kooperieren. Um in den Austausch zu kommen, fanden bei der Fortbildung Workshops statt. Die Teilnehmenden hatten die Möglichkeit, offen mit den Mitarbeitenden des Jugendamtes ins Gespräch zu kommen und direkte Fragen zu stellen. Dabei ging es unter anderem um Fälle der Kindeswohlgefährdung in der Vergangenheit und wie der Umgang ablief. Gemeinsam überlegten die einzelnen Gruppen an welchen Stellen im Verfahren die Netzwerke weiterhelfen können. Das nächste Modul zum Thema Kinderschutz und Gesundheit wird im Frühjahr 2025 stattfinden.

Das 2022 in Kraft getretene Landeskinderschutzgesetz NRW verpflichtet Akteure – also Expertinnen und Experten aus Justiz, Schule, freier und öffentlicher Jugendhilfe, Gesundheit und Polizei – ein Netzwerk aufzubauen. So soll der Austausch und die interdisziplinäre Zusammenarbeit gesichert werden und Kindeswohlgefährdungen besser erkannt und abgewendet werden. Die Kinderschutzkonferenz im November 2023 bildete dazu den Auftakt. Die vier dem Kreisgebiet angehörigen Jugendämter Kreis und Stadt Gütersloh, Rheda-Wiedenbrück und Verl haben sich zusammengeschlossen, um die Aufgaben anzugehen und die lokalen Netzwerke einzubinden.

Organisatoren: Jugendämter des Kreises Gütersloh, der Stadt Gütersloh, der Stadt Rheda-Wiedenbrück und der Stadt Verl.

Wenn Kinder im Winter ständig zu kalt angezogen sind, sie über einen längeren Zeitraum alleine in der Wohnung gelassen werden oder sie in einer unzumutbaren Wohnsituation leben, können das erste Anzeichen einer Kindeswohlgefährdung sein. Wie in so einem Fall zu handeln ist, diskutierten Fachkräfte aus Justiz, Polizei, Medizin, Schule, Kita, dem Allgemeinen Sozialen Dienst und der freien Jugendhilfe bei einer Fortbildung im Kreishaus Gütersloh. Ziel war es, die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Akteuren effektiver zu gestalten und dadurch schneller mögliche Gefahren für Kinder abzuwenden. Bei der Veranstaltung handelte es sich um das erste Modul der Fortbildungsreihe des Netzwerkes Kinderschutz. Organisiert wurde diese von den Jugendämtern des Kreises Gütersloh, der Stadt Gütersloh, der Stadt Rheda-Wiedenbrück und der Stadt Verl.

Wie sich eine Kindeswohlgefährdung erkennen lässt und wie Fachkräfte reagieren sollten, erklärte Professor Reinhold Schone, pensionierter Professor der FH Münster, in seinem Vortrag. Eine Kindeswohlgefährdung sei eine Vermutung über einen Schaden, zu dem es in Zukunft kommen kann. Das heißt: Wenn die Situation, in dem sich das Kind befindet, so weiter verläuft, dann sei ein Schaden zu erwarten. Ist ein Kind beispielsweise auf Medikamente angewiesen, die Eltern sorgen aber nicht dafür, dass diese genommen werden, ist mit einem gesundheitlichen Schaden zu rechnen. Die Herausforderung ist es, als Fachkraft die Fälle individuell einzuschätzen und darüber zu entscheiden. Denn eine Kindeswohlgefährdung sei nicht direkt zu beobachten, sondern eine Vermutung, so Professor Schone.
Es gibt vier verschiedene Formen der Kindeswohlgefährdung: Vernachlässigung, psychische Misshandlung, körperliche Misshandlung und sexuelle Gewalt. Wenn Fachkräfte Anzeichen einer Gefahr für Kinder wahrnehmen, ist es ihre Aufgabe, diese abzuwenden – sei es durch Gespräche mit den Erziehungsberechtigten oder mithilfe des Jugendamtes.

Berit Rürup vom Jugendamt der Stadt Verl gab den Teilnehmenden einen Einblick in das Kinderschutzverfahren. Exemplarisch zeigte sie, wie das Jugendamt mit einer Meldung umgeht. Im ersten Schritt prüfen die Mitarbeitenden, ob es einen Hinweis auf Kindeswohlgefährdung gibt. Das erfolgt nie in Einzelarbeit, sondern wird von mehreren Fachkräften gemeinsam geprüft. Liegt tatsächlich der Verdacht einer Kindeswohlgefährdung vor, beginnt das Verfahren nach Paragraph 8a des Sozialgesetzbuches, mit dem der Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung geregelt ist. Schritt für Schritt werden Informationen festgehalten: Wie wird das Kind versorgt? Wie gestaltet sich die Familiensituation zuhause? Zur Beurteilung gehört unter anderem ein Hausbesuch. Wenn die Mitarbeitenden eine Gefährdung erkennen, erstellen sie einen Schutzplan. In dem Schutzplan werden Maßnahmen und Hilfen festgehalten, die der Wiederherstellung des Kindeswohls dienen. Eine Folge- und Abschlussberatung schließt den einzelnen Fall ab.

Die Vorträge machten deutlich, wie wichtig es ist, dass sich die einzelnen Institutionen – wie Lehrkräfte, Sozialarbeiter, das Jugendamt – austauschen und gemeinsam kooperieren. Um in den Austausch zu kommen, fanden bei der Fortbildung Workshops statt. Die Teilnehmenden hatten die Möglichkeit, offen mit den Mitarbeitenden des Jugendamtes ins Gespräch zu kommen und direkte Fragen zu stellen. Dabei ging es unter anderem um Fälle der Kindeswohlgefährdung in der Vergangenheit und wie der Umgang ablief. Gemeinsam überlegten die einzelnen Gruppen an welchen Stellen im Verfahren die Netzwerke weiterhelfen können. Das nächste Modul zum Thema Kinderschutz und Gesundheit wird im Frühjahr 2025 stattfinden.

Das 2022 in Kraft getretene Landeskinderschutzgesetz NRW verpflichtet Akteure – also Expertinnen und Experten aus Justiz, Schule, freier und öffentlicher Jugendhilfe, Gesundheit und Polizei – ein Netzwerk aufzubauen. So soll der Austausch und die interdisziplinäre Zusammenarbeit gesichert werden und Kindeswohlgefährdungen besser erkannt und abgewendet werden. Die Kinderschutzkonferenz im November 2023 bildete dazu den Auftakt. Die vier dem Kreisgebiet angehörigen Jugendämter Kreis und Stadt Gütersloh, Rheda-Wiedenbrück und Verl haben sich zusammengeschlossen, um die Aufgaben anzugehen und die lokalen Netzwerke einzubinden.

Wenn Kinder im Winter ständig zu kalt angezogen sind, sie über einen längeren Zeitraum alleine in der Wohnung gelassen werden oder sie in einer unzumutbaren Wohnsituation leben, können das erste Anzeichen einer Kindeswohlgefährdung sein. Wie in so einem Fall zu handeln ist, diskutierten Fachkräfte aus Justiz, Polizei, Medizin, Schule, Kita, dem Allgemeinen Sozialen Dienst und der freien Jugendhilfe bei einer Fortbildung im Kreishaus Gütersloh. Ziel war es, die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Akteuren effektiver zu gestalten und dadurch schneller mögliche Gefahren für Kinder abzuwenden. Bei der Veranstaltung handelte es sich um das erste Modul der Fortbildungsreihe des Netzwerkes Kinderschutz. Organisiert wurde diese von den Jugendämtern des Kreises Gütersloh, der Stadt Gütersloh, der Stadt Rheda-Wiedenbrück und der Stadt Verl.

Wie sich eine Kindeswohlgefährdung erkennen lässt und wie Fachkräfte reagieren sollten, erklärte Professor Reinhold Schone, pensionierter Professor der FH Münster, in seinem Vortrag. Eine Kindeswohlgefährdung sei eine Vermutung über einen Schaden, zu dem es in Zukunft kommen kann. Das heißt: Wenn die Situation, in dem sich das Kind befindet, so weiter verläuft, dann sei ein Schaden zu erwarten. Ist ein Kind beispielsweise auf Medikamente angewiesen, die Eltern sorgen aber nicht dafür, dass diese genommen werden, ist mit einem gesundheitlichen Schaden zu rechnen. Die Herausforderung ist es, als Fachkraft die Fälle individuell einzuschätzen und darüber zu entscheiden. Denn eine Kindeswohlgefährdung sei nicht direkt zu beobachten, sondern eine Vermutung, so Professor Schone.
Es gibt vier verschiedene Formen der Kindeswohlgefährdung: Vernachlässigung, psychische Misshandlung, körperliche Misshandlung und sexuelle Gewalt. Wenn Fachkräfte Anzeichen einer Gefahr für Kinder wahrnehmen, ist es ihre Aufgabe, diese abzuwenden – sei es durch Gespräche mit den Erziehungsberechtigten oder mithilfe des Jugendamtes.

Berit Rürup vom Jugendamt der Stadt Verl gab den Teilnehmenden einen Einblick in das Kinderschutzverfahren. Exemplarisch zeigte sie, wie das Jugendamt mit einer Meldung umgeht. Im ersten Schritt prüfen die Mitarbeitenden, ob es einen Hinweis auf Kindeswohlgefährdung gibt. Das erfolgt nie in Einzelarbeit, sondern wird von mehreren Fachkräften gemeinsam geprüft. Liegt tatsächlich der Verdacht einer Kindeswohlgefährdung vor, beginnt das Verfahren nach Paragraph 8a des Sozialgesetzbuches, mit dem der Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung geregelt ist. Schritt für Schritt werden Informationen festgehalten: Wie wird das Kind versorgt? Wie gestaltet sich die Familiensituation zuhause? Zur Beurteilung gehört unter anderem ein Hausbesuch. Wenn die Mitarbeitenden eine Gefährdung erkennen, erstellen sie einen Schutzplan. In dem Schutzplan werden Maßnahmen und Hilfen festgehalten, die der Wiederherstellung des Kindeswohls dienen. Eine Folge- und Abschlussberatung schließt den einzelnen Fall ab.

Die Vorträge machten deutlich, wie wichtig es ist, dass sich die einzelnen Institutionen – wie Lehrkräfte, Sozialarbeiter, das Jugendamt – austauschen und gemeinsam kooperieren. Um in den Austausch zu kommen, fanden bei der Fortbildung Workshops statt. Die Teilnehmenden hatten die Möglichkeit, offen mit den Mitarbeitenden des Jugendamtes ins Gespräch zu kommen und direkte Fragen zu stellen. Dabei ging es unter anderem um Fälle der Kindeswohlgefährdung in der Vergangenheit und wie der Umgang ablief. Gemeinsam überlegten die einzelnen Gruppen an welchen Stellen im Verfahren die Netzwerke weiterhelfen können. Das nächste Modul zum Thema Kinderschutz und Gesundheit wird im Frühjahr 2025 stattfinden.

Das 2022 in Kraft getretene Landeskinderschutzgesetz NRW verpflichtet Akteure – also Expertinnen und Experten aus Justiz, Schule, freier und öffentlicher Jugendhilfe, Gesundheit und Polizei – ein Netzwerk aufzubauen. So soll der Austausch und die interdisziplinäre Zusammenarbeit gesichert werden und Kindeswohlgefährdungen besser erkannt und abgewendet werden. Die Kinderschutzkonferenz im November 2023 bildete dazu den Auftakt. Die vier dem Kreisgebiet angehörigen Jugendämter Kreis und Stadt Gütersloh, Rheda-Wiedenbrück und Verl haben sich zusammengeschlossen, um die Aufgaben anzugehen und die lokalen Netzwerke einzubinden.

Das 2022 in Kraft getretene Landeskinderschutzgesetz NRW verpflichtet Akteure – also Expertinnen und Experten aus Justiz, Schule, freier und öffentlicher Jugendhilfe, Gesundheit und Polizei – ein Netzwerk aufzubauen. So soll der Austausch und die interdisziplinäre Zusammenarbeit gesichert werden und Kindeswohlgefährdungen besser erkannt und abgewendet werden. Die Kinderschutzkonferenz im November 2023 bildete dazu den Auftakt. Die vier dem Kreisgebiet angehörigen Jugendämter Kreis und Stadt Gütersloh, Rheda-Wiedenbrück und Verl haben sich zusammengeschlossen, um die Aufgaben anzugehen und die lokalen Netzwerke einzubinden.

Das 2022 in Kraft getretene Landeskinderschutzgesetz NRW verpflichtet Akteure – also Expertinnen und Experten aus Justiz, Schule, freier und öffentlicher Jugendhilfe, Gesundheit und Polizei – ein Netzwerk aufzubauen. So soll der Austausch und die interdisziplinäre Zusammenarbeit gesichert werden und Kindeswohlgefährdungen besser erkannt und abgewendet werden. Die Kinderschutzkonferenz im November 2023 bildete dazu den Auftakt. Die vier dem Kreisgebiet angehörigen Jugendämter Kreis und Stadt Gütersloh, Rheda-Wiedenbrück und Verl haben sich zusammengeschlossen, um die Aufgaben anzugehen und die lokalen Netzwerke einzubinden.

Quelle: Stadt Gütersloh - hier Original öffnen (www.guetersloh.de)

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