8. November 2024 / Stadt Gütersloh

Laub nicht in die Straßenrinnen fegen – Zusätzliche Maschinen unterwegs

Fachbereich Stadtreinigung wird vor Hürden gestellt und weist auf zusätzliche Möglichkeiten der Laubentsorgung hin.

von Stadt Gütersloh

Der Fachbereich Stadtreinigung hat zurzeit besondere Probleme mit der Reinigung einiger Straßen und insbesondere der Rinnen. Die Kehrmaschinen verstopfen immer wieder, weil einige Anwohner die Blätter am Straßenrand so hoch und kompakt aufschichten, dass der Saugschacht auch bei höchster Leistungsstufe verstopft. Außerdem kann der Fahrer der Kehrmaschine häufig die Bordsteinkante nicht mehr sehen und dadurch kann der Seitenbesen beschädigt werden.

Dabei ist die Aufgabenteilung eigentlich klar geregelt: Die Stadtreinigung kümmert sich um die Reinigung der Fahrbahnen und die Eigentümer der anliegenden Grundstücke kümmern sich um die Reinigung der Gehwege. Jeder ist für die Entsorgung des anfallenden Materials selbst verantwortlich. Es ist ausdrücklich nicht zulässig, das Laub vom Gehweg oder gar dem eigenen Grundstück auf die Straße oder in die Rinne zu fegen. So landet manch empörter Anruf bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Stadtreinigung, wenn die Kehrmaschine einen Bogen um die Laubschichten gefahren ist. „Wir setzen im Augenblick zwei zusätzliche Kehrmaschinen ein und würden mit dem Laubfall gut fertig, wenn die Bürger das Laub nicht in die Rinne kehren würden. Zum Glück verhalten sich die meisten Anwohner korrekt“, so Ulrich Zurlinden, Leiter des Fachbereichs Stadtreinigung.

Aber was tun, wenn die eigenen Entsorgungsmöglichkeiten bereits ausgeschöpft sind? Am Samstag, 16. November und am Samstag, 11. Januar 2025, können Gartenabfälle und Laub von 7 bis 14 Uhr kostenlos am Kompostwerk (Am Stellbrink) oder am Entsorgungspunkt Gütersloh in der Carl-Zeiss-Straße entsorgt werden. Anlieger mit besonders viel Laub von städtischen Bäumen, können sich auch direkt beim Fachbereich Stadtreinigung melden und nach weiteren Entsorgungsmöglichkeiten erkundigen, telefonisch unter 05241 / 82 – 2420.

Quelle: Stadt Gütersloh - hier Original öffnen (www.guetersloh.de)


Bildnachweis: (C) siehe Bildnachweisübersicht unter https://www.guetersloh.de/de/bildnachweise.php

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