12. Juni 2025 / Stadt Gütersloh

Mansergh Kaserne: Vorkaufsrecht

Hauptausschuss und Rat entscheiden über Vorkaufsrecht für Mansergh Kaserne.

von Stadt Gütersloh

Wohnen, Versorgung, Wirtschaft und Bildung - alles an einem Ort. Die leerstehende ehemalige britische Kaserne an der Verler Straße bietet Platz für all das und die Stadt Gütersloh verfolgt seit mehreren Jahren das Ziel, die Fläche zu erwerben. Der Rat der Stadt Gütersloh hat zur möglichen Zukunft der Mansergh Kaserne bereits am 30. August 2024 einen Grundsatzbeschluss gefasst.

Die Entwicklung des Kasernenareals ist wegen der Flächen- und Wohnungsknappheit in Gütersloh ein zentrales Projekt der Stadtentwicklung. Die Stadt Gütersloh und die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) stehen deshalb seit dem Beschluss des Rahmenplans in intensivem Austausch über den Flächenankauf. Noch offen sind derzeit das Ausmaß und der zukünftige Umgang mit Altlasten auf dem Grundstück.

Die Stadt Gütersloh möchte die ihr eingeräumte Erstzugriffsoption für den Flächenankauf nutzen und strebt daher eine Einigung im Sinne der künftigen Nutzerinnen und Nutzer, der Stadtentwicklung und der Qualität des öffentlichen Raums mit der Flächeneigentümerin an. Falls die mit dem Kauf verbundenen wirtschaftlichen Risiken für die Stadt als nicht tragbar zu bewerten sein sollten, ist ein Ende der Verhandlungen möglich. Der BImA steht es dann frei, einen privaten Kaufinteressierten für die ehemalige Kaserne zu suchen.

Die Schaffung des Vorkaufsrechts ist zur Vermeidung städtebaulicher Fehlentwicklungen vorgesehen. Im Fall einer dem Gemeinwohl schadenden Kaufabsicht, hätte die Stadt die Möglichkeit, jedoch nicht die Pflicht, das Vorkaufsrecht auszuüben. Das Vorkaufsrecht ist ein baurechtliches und effektives Instrument des Baugesetzbuches, um einen Gemeinwohlzweck auf einer Fläche zu erreichen. Zum Gemeinwohl zählt zum Beispiel die ausreichende Versorgung der Bürgerinnen und Bürger mit bezahlbaren Wohnungen. Über die erforderliche Satzung entscheiden Hauptausschuss und Stadtrat in den Sitzungen am Montag, 23. Juni und Freitag, 4. Juli.

Quelle: Stadt Gütersloh - hier Original öffnen (www.guetersloh.de)


Bildnachweis: (C) siehe Bildnachweisübersicht unter https://www.guetersloh.de/de/bildnachweise.php

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