19. Februar 2024 / Stadt Gütersloh

Mietniveau-Erhebung: Vermietende werden um Beteiligung gebeten

Pressemitteilung des Kreises Gütersloh.

von Stadt Gütersloh

Pressemitteilung des Kreises Gütersloh.

Derzeit erfolgt eine umfangreiche Befragung aller Vermietenden zu den Wohnungsmieten im gesamten Kreis Gütersloh. Dazu wurden gemeinsam mit den Bescheiden über die Grundbesitzabgaben mehr als 50.000 Fragebögen versandt. Die Vermietenden, die den Fragebogen noch nicht an das mit der Erhebung des Mietniveaus beauftragte Institut FUB IGES Wohnen+Immobilien+Umwelt GmbH aus Hamburg zurückgemeldet haben, werden gebeten, dieses nachzuholen. Eine fristgerechte Rückmeldung ist noch bis Freitag, 1. März, möglich.

Ziel der gemeinsamen Aktion der Städte und Gemeinden sowie des Kreises Gütersloh ist es, nach der letzten Erhebung im Jahr 2020 das nun aktuelle Mietniveau zu ermitteln. Mit den erhobenen Daten sollen die qualifizierten Mietspiegel der 13 Kommunen im Kreis Gütersloh neu erstellt werden. Gleichzeitig werden die angemessenen Wohnkosten für diejenigen, die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (Bürgergeld oder Sozialhilfe) erhalten, an die derzeitige Wohnungsmarktsituation angepasst. Ergebnisse sollen Mitte dieses Jahres vorliegen.

„Die Beteiligung ist bislang regional sehr unterschiedlich. Für eine aussagekräftige Erhebung sind neben den bereits eingegangenen Fragebögen noch weitere Rückmeldungen erforderlich“, so Kathrin Meister, Abteilungsleiterin Leistungen im Jobcenter. „Die Vermietenden werden gebeten, die Mietniveau-Erhebung zu unterstützen und ihr zu einer möglichst breiten Datengrundlage zu verhelfen, indem sie den Fragebogen bis zum 1. März ausfüllen und zurückschicken“, bittet Meister alle Angeschriebenen um ihre Mithilfe. Die Teilnahme an der Befragung ist kostenlos. Dem Anschreiben lag hierfür ein vorfrankierter Rückumschlag bei. Auch eine Online-Eingabe im Internet unter www.mietwerterhebung-kreis-guetersloh.de sowie bei einigen Städten und Gemeinden auch direkt vor Ort ist möglich. Der ausgefüllte Fragebogen kann auch vollständig eingescannt oder abfotografiert und per E-Mail und an die E-Mail-Adresse mtwrtrhbngkrsgtrslhfbgscm verschickt werden.

Teilnahme ist nach dem Mietspiegelreformgesetz verpflichtend

Die Teilnahme an der Befragung ist nach dem Mietspiegelreformgesetz, das am 1. Juli 2022 in Kraft getreten ist, verpflichtend. Mit einem gemeinsamen Anschreiben von Landrat Sven-Georg Adenauer und den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern wurden neben dem Fragebogen mit Erklärungen auch Hinweise zum Datenschutz übermittelt. Für weitere Hilfestellung oder Rückfragen stehen Ansprechpartner bei FUB IGES montags bis freitags von 9 bis 15 Uhr telefonisch unter 040 / 280 810 40 zur Verfügung oder auch per E-Mail an mtwrtrhbngkrsgtrslhfbgscm.

„Uns ist bewusst, dass Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer in den letzten zwei Jahren mehrfach Angaben zu ihren Immobilien vornehmen mussten“, so Stefan Reinsch, Geschäftsstellenleiter des Gutachterausschusses für Grundstückswerte im Kreis Gütersloh und in der Stadt Gütersloh. Die Datenabfragen zum Zensus 2022 erfolgen alle zehn Jahre. Die Datenabfrage zur Grundsteuerreform erfolgte erstmalig und soll voraussichtlich in etwa sieben Jahren aktualisiert werden. Die Mietenerhebung für qualifizierte Mietspiegel wurde im Kreis Gütersloh bereits mehrfach durchgeführt und ist alle vier Jahre zu wiederholen. Reinsch: „Es handelt sich bei allen Maßnahmen um gesetzlich vorgegebene Fristen, die in einem relativ engen Zeitraum zusammenfallen. Durch die erneute gemeinsame Befragung und Auswertung der Daten reduziert sich der Aufwand für Vermietende und Verwaltung jedoch erheblich und soll die Belastung der Vermietenden möglichst begrenzen.“

Abgefragt werden vor allem die Eigenschaften der Wohnung wie zum Beispiel Größe, Ausstattung, Lage, Baujahr sowie die Höhe der Miete und der Nebenkosten. Die erhobenen Daten dienen ausschließlich der Erstellung der Mietspiegel und der Anpassung der angemessenen Wohnkosten. Die Daten werden anonymisiert und in zusammengefasster Form verarbeitet. Eine anderweitige Nutzung der Daten ist ausgeschlossen. Die durch den Mietspiegel abgebildete ortsübliche Vergleichsmiete trägt dazu bei, Auseinandersetzungen zwischen Vermietenden und Mietenden über die angemessene Höhe einer Miete zu vermeiden. Der Mietspiegel wird daher vor allem für Vermietende und Mietende erstellt, so dass ein transparenter Überblick über den Mietmarkt möglich ist. Die angemessenen Wohnkosten nach dem Sozialgesetzbuch gehören zur steuerfinanzierten Grundsicherung. Die Unterkunftskosten werden zu einem überwiegenden Teil kommunal finanziert. Die Daten aus der aktuellen Erhebung führen somit zu einer angemessenen und rechtssicheren Verwendung von Steuermitteln.

Das gesamte Verfahren wurde im Vorfeld mit den Datenschutzbeauftragten des Kreises Gütersloh und allen Städten und Gemeinden im Kreis Gütersloh abgestimmt. Der Mieterbund OWL e.V. und Vertreter der Wohnungswirtschaft (Verband Haus & Grund OWL e.V., Haus & Grund Gütersloh e.V., Verband Wohneigentum e.V., Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft e.V. und der Gütersloher Maklerverein e.V.) sind in das Verfahren eingebunden und unterstützen die Datenerhebung.

Quelle: Stadt Gütersloh - hier Original öffnen (www.guetersloh.de)

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