17. August 2023 / Stadt Gütersloh

Nach Starkregen: Feuerwehr seit dem Morgen im Dauereinsatz

Bisher insgesamt rund 100 Einsätze, vorwiegend wegen vollgelaufener Keller –...

von Stadt Gütersloh

Bisher insgesamt rund 100 Einsätze, vorwiegend wegen vollgelaufener Keller – Verpflichtung zur Rückstausicherung für Hauseigentümer.

Und wieder hat ein Starkregenereignis Gütersloh getroffen. Die Feuerwehr ist seit dem frühen Morgen in der Stadt im Dauereinsatz, ebenso Mitarbeiter des städtischen Fachbereichs Tiefbau und der Kläranlage. Bis zum frühen Vormittag zählte die Feuerwehr gut 100 Einsätze, vor allem in Pavenstädt und im Norden Güterslohs. Dabei ging es vorrangig um vollgelaufene Keller. „Wir bitten die Bürgerinnen und Bürger, die Feuerwehr erst dann zu rufen, wenn mehr als 20 Zentimeter Wasser in den Kellern stehen“, so der Leiter der Berufsfeuerwehr Gütersloh, Joachim Koch. „Vorher können wir mit unseren Pumpen gar nichts ausrichten.“ Seit den frühen Morgenstunden sind die Berufsfeuerwehr sowie die fünf Löschzüge der Freiwilligen Feuerwehr (Gütersloh, Avenwedde, Isselhorst, Friedrichsdorf und Spexard) mit mehr als 100 Kräften bereits im Einsatz. Auch das THW wurde erneut zur Hilfe gerufen, um ebenfalls mit Pumpen zu helfen. „Wir tun alles in unserer Macht Stehende, helfen so schnell wir können und arbeiten jeden Einsatz nach und nach ab. So wie es sich aktuell darstellt, wird das aber noch Stunden dauern“, bittet Koch auch um Verständnis und Geduld bei den Gütersloherinnen und Güterslohern. Wer Hilfe der Feuerwehr nach dem Starkregen braucht, erreicht die Einsatzkräfte telefonisch auch unter 05241 / 504450.

Ursache für das Zurücklaufen von Wasser in Gebäudekeller ist auch beim aktuellen Starkregenereignis in den allermeisten Fällen eine nicht vorhandene oder mangels Wartung nicht mehr funktionsfähige Rückstausicherung. Die Stadt Gütersloh weist nochmals ausdrücklich darauf hin, dass Hauseigentümer dazu verpflichtet sind, das Gebäude mit einer Rückstausicherung zu versehen, die der beste Schutz vor einem vollgelaufenen Keller ist. Die Verpflichtung zum Einbau einer Rückstausicherung ergibt sich aus der Technischen Entwässerungssatzung der Stadt Gütersloh. Für Schäden, die durch einen Rückstau entstehen, haftet die Stadt nicht.

Weitere Informationen finden Betroffene auf der Seite www.stadt.gt/rueckstau.

Quelle: Stadt Gütersloh - hier Original öffnen (www.guetersloh.de)

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