6. Juli 2026 / Stadt Gütersloh

Neu und digital: Schulwegrechner und Busticket-Antrag

Datenbank enthält 730.000 Routenberechnungen zwischen Wohnung und Schule – Antrag auf Schülerfahrkosten-Erstattung...

von Stadt Gütersloh

Gütersloher Schülerinnen und Schüler haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Erstattung der Fahrkosten für den täglichen Weg zu den Schulen in städtischer Trägerschaft. Ob Anspruch auf ein Busticket besteht, finden Familien jetzt komfortabel und transparent heraus: Mit einem digitalen Schulwegrechner sowie der Umstellung auf ein reines Onlineverfahren für die Beantragung eines Bustickets bietet die Stadtverwaltung zwei neue Services. Diese ersetzen die bisherigen Verfahren.

Der neue Schulwegrechner ist im städtischen Schulportal unter www.schulen.guetersloh.de (Bereich „Schülertickets/-fahrkosten“) sowie im Geoportal unter www.geodaten.guetersloh.de zu finden. Er zeigt von jeder Gütersloher Postadresse aus die Wegstrecken zu allen Schulen in städtischer Trägerschaft an – ob zur Grundschule oder zur weiterführenden Schule. So erfahren Erziehungsberechtigte in Sekundenschnelle, ob ihr Kind für den Weg zu der Bildungseinrichtung, in der es angemeldet ist, Anspruch auf ein Busticket hat. Denn maßgeblich dafür ist die Entfernung zwischen Wohnung und Schule. Diese Entfernung wird für jede eingegebene Strecke exakt angezeigt. Grundlage ist ein digitales Abbild der Straßen und Wege in Gütersloh: Die Abteilung Geoinformation der Stadt hat eine Datenbank erstellt, die rund 730.000 Routenberechnungen enthält.

Berechnet wird der kürzeste Fußweg von der Haustür bis zum Schulgrundstück. So bestimmt es die Schülerfahrkostenverordnung NRW. Daher besteht auch kein Ermessensspielraum. Wenn der kürzeste Fußweg eine bestimmte Entfernung überschreitet, sind Schülerinnen und Schüler berechtigt, Fahrkosten vom Schulträger, der Stadt Gütersloh, erstattet zu bekommen. Die Kosten werden nur für den Weg bis zur nächstgelegenen Schule der gewählten Schulform übernommen. Alle Informationen zu den Entfernungsgrenzen gibt es im Schulportal.

Und auch das ist neu: Der Antrag auf das Busticket ist jetzt vollständig auf den digitalen Weg verlegt worden. Vom Schulwegrechner gelangt man per Klick ins städtische Bürgerportal zum Online-Antragsformular. Eine andere Form der Antragstellung ist nicht mehr möglich. Für den Antrag ist eine Anmeldung mittels Bund-ID erforderlich. Das Anlegen der Bund-ID geht ganz leicht: mit Benutzername und Passwort. So erhält man sein persönliches Nutzerkonto (Infos: www.id.bund.de).

Den Bewilligungsbescheid finden die Antragstellenden nach kurzer Zeit in ihrem Nutzerkonto. Danach kommen sie per Mausklick direkt zur Stadtbus Gütersloh GmbH, wo sie als finalen Schritt das Busticket beantragen. Von der Schulwegauskunft über den Bewilligungsbescheid bis zur Ticketbuchung geschieht jetzt also alles digital und komfortabel in einem einzigen medienbruchfreien Prozess.

Quelle: Stadt Gütersloh - hier Original öffnen (www.guetersloh.de)


Bildnachweis: © siehe Bildnachweisübersicht unter https://www.guetersloh.de/de/bildnachweise.php

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