15. Juli 2026 / Stadt Gütersloh

Neue Regeln und Online-Dienstleistungen beim Fischereischein

Fischereischein-Antrag und Fischereiabgabe online und persönlich

von Stadt Gütersloh

Hobby Angeln: Wer es betreiben will, muss die Fischereiprüfung bestehen, den Fischereischein beantragen und eine Abgabe entrichten. Dazu gibt es gleich mehrere Neuerungen, nachdem das Land zum 1. Juli das Landesfischereigesetz geändert und unter anderem den digitalen Fischereischein eingeführt hat. Das hat Einfluss auf das Verfahren bei der Stadt Gütersloh.

Rund 1400 Anglerinnen und Angler mit Wohnort Gütersloh sind aktuell im Besitz eines gültigen Fischereischeins. Wichtig für alle, die einen Fischereischein beantragen wollen: Die Beantragung bei der Gütersloher Stadtverwaltung ist auf postalischem Weg nicht länger möglich. Ab sofort kann der Antrag entweder digital über das „NRW-Serviceportal“ des Landes – dann fallen niedrigere Verwaltungsgebühren an – oder persönlich nach Terminvereinbarung im Gütersloher Rathaus gestellt werden. Der Online-Antrag ist nur möglich, wenn man die Fischereiprüfung nach dem 1.7.2026 ablegt. Wer sie noch vor diesem Datum absolviert hat und den Angelschein beantragen will, der muss dafür einen persönlichen Termin im Rathaus vereinbaren. Das geht schnell im Bürgerportal. Mit dem Stichwort „Fischereischein“ finden Interessierte dort auch alle Neuerungen und Unterlagen sowie eine direkte Verlinkung zum NRW-Serviceportal. Für die Nutzung der Onlinedienste des Landes ist eine Authentifizierung mit der Bund-ID erforderlich.

Seit dem 1. Juli wird der Fischereischein in zwei neuen Formaten ausgestellt: als fälschungssichere Scheckkarte mit NC-Chip sowie auf Wunsch zusätzlich als elektronisches Zertifikat fürs Smartphone. Die Scheckkarte wird einmalig ausgestellt und per Post zugeschickt. Ihre Gültigkeit – ein Jahr oder fünf Jahre – ist weiterhin gekoppelt an die Entrichtung der Fischereiabgabe. Wer die Scheckkarte hat, kann die Abgabe jetzt ebenfalls online im NRW-Serviceportal bezahlen, alternativ nach Terminvereinbarung im Gütersloher Rathaus.

Die vor dem 1.7.2026 erteilten Jahres- und Fünfjahresfischereischeine behalten ihre Gültigkeit bis zum regulären Ablaufdatum. Spätestens dann müssen sie zur Überprüfung der Echtheit bei der Stadtverwaltung in den neuen Fischereischein umgetauscht werden. Dafür ist eine Terminvereinbarung erforderlich.

Und auch für die ganz jungen Angel-Fans gibt es Neuerungen: Für sie hat das Land die Altersgrenze gesenkt – sie können den Angelschein schon mit zwölf Jahren erhalten. Der bisherige Jugendfischereischein ist abgeschafft worden: Kinder und Jugendliche von zehn bis einschließlich 15 Jahren dürfen das Angeln ausüben, wenn sie in Begleitung eines Fischereischein-Inhabers sind.

Bei der Ausübung des Angelns müssen seit dem 1. Juli folgende Dokumente mitgeführt werden: Nachweis des Fischereischeins, Nachweis über die entrichtete Fischereiabgabe, amtlicher Lichtbildausweis und gültige Fischereierlaubnisschein für das jeweilige Gewässer.

Quelle: Stadt Gütersloh - hier Original öffnen (www.guetersloh.de)


Bildnachweis: © siehe Bildnachweisübersicht unter https://www.guetersloh.de/de/bildnachweise.php

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