10. Juli 2026 / Stadt Gütersloh

Parkbad: Stadt hält nach Anhörung am Abbau des Autoscooters fest

Anlage muss weiterhin bis Ende Juli entfernt werden.

von Stadt Gütersloh

Nach Abschluss der Anhörung des Parkbad-Pächters bleibt die Stadt Gütersloh bei ihrer rechtlichen Einschätzung: Der Autoscooter muss bis zum 31. Juli vollständig vom Gelände abgebaut und entfernt werden. Die Bauaufsicht hat jetzt die entsprechende Beseitigungsverfügung erlassen und dem Pächter zugestellt. Seine persönliche und schriftlich eingereichte Stellungnahme wurde sorgfältig geprüft, führt jedoch im Ergebnis zu keiner anderen Bewertung. Nach Auffassung der Bauaufsicht liegen die Voraussetzungen für einen dauerhaften Verbleib der Anlage auf dem Parkbadgelände nicht vor.

Mit der Verfügung wird der Pächter aufgefordert, die Anlage bis zum 31. Juli vollständig abzubauen und vom Gelände zu entfernen. Die bereits im April ausgesprochene Nutzungsuntersagung bleibt hiervon unberührt. Gegen die Verfügung kann der Pächter den Rechtsweg beschreiten.

Quelle: Stadt Gütersloh - hier Original öffnen (www.guetersloh.de)


Bildnachweis: © siehe Bildnachweisübersicht unter https://www.guetersloh.de/de/bildnachweise.php

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