4. November 2025 / Stadt Gütersloh

Rechtswidrigen Beschluss beanstandet

Erschließungsbeiträge an der Fritz-Blank-Straße: Verwaltung sieht rechtliche Vorgaben verletzt.

von Stadt Gütersloh

Die Stadt Gütersloh hat einen Beschluss des Ausschusses für Planen, Bauen und Immobilien (APBI) beanstandet. Hintergrund ist die Diskussion um die Erschließungsbeiträge in der Fritz-Blank-Straße und den angrenzenden Nebenstraßen. Nach Auffassung der Stadt verstößt der jüngst getroffene Beschluss gegen geltendes Recht. Baudezernent Albrecht Pförtner hatte noch in der Ausschusssitzung vom 30. Oktober darauf hingewiesen, nun ist der Vorsitzende des Ausschusses formell darüber in Kenntnis gesetzt worden.

In der Sitzung ging es darum, wie die Kosten für den Straßenausbau in dem Baugebiet verteilt werden sollen. Die Verwaltung hatte vorgeschlagen, die Fritz-Blank-Straße und mehrere Nebenstraßen als gemeinsame Einheit abzurechnen. Das würde dazu führen, dass die Beiträge für die Anliegerinnen und Anlieger gerechter verteilt werden – und vor allem diejenigen in der Fritz-Blank-Straße deutlich entlastet würden.

Ein unabhängiger Gutachter hatte bestätigt, dass diese gemeinsame Abrechnung rechtlich vorgeschrieben ist. Das höchste Verwaltungsgericht in Deutschland hat entschieden, dass Kommunen in solchen Fällen so vorgehen müssen, wenn sonst einzelne Straßenbewohner deutlich stärker belastet würden.

Trotzdem lehnte der Ausschuss den Vorschlag der Verwaltung mit Stimmengleichheit ab. Da die Stadt rechtlich verpflichtet ist, das geltende Recht einzuhalten, musste Bürgermeister Matthias Trepper diesen Beschluss nun beanstanden.

Was bedeutet das jetzt? Durch die Beanstandung wird der Beschluss zunächst gestoppt. Der Ausschuss für Planen, Bauen und Immobilien muss das Thema erneut beraten und über die Erschließungsbeiträge entscheiden. Noch steht kein Termin fest, aller Voraussicht nach wird der nächste APBI aber im Januar tagen. Sollte der Ausschuss bei seiner Haltung bleiben, muss abschließend der Rat der Stadt Gütersloh darüber befinden.

Quelle: Stadt Gütersloh - hier Original öffnen (www.guetersloh.de)


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