Der Autoscooter wurde ohne die erforderliche Baugenehmigung errichtet. Nach dem Ergebnis der bauaufsichtlichen Prüfung ist die Anlage am Standort im Parkbad nicht genehmigungsfähig. Eine dauerhafte Zulassung kommt daher aus Sicht der Stadt nicht in Betracht. Mit den eingeleiteten Vollstreckungsmaßnahmen verfolgt die Stadt das Ziel, den baurechtswidrigen Zustand zu beenden.
Bereits unmittelbar nach dem Aufbau im April hatte die Bauaufsicht den Betrieb des Autoscooters untersagt und den Betreiber verpflichtet, die Anlage so zu sichern, dass sie nicht betreten werden kann und keine Gefahr für Besucherinnen und Besucher entsteht. Eine Ausnahmegenehmigung oder Duldung für den Betrieb hat es zu keinem Zeitpunkt gegeben. Nach Abschluss der gesetzlich vorgeschriebenen Anhörung erließ die Stadt die Beseitigungsverfügung mit der Aufforderung, den Autoscooter einschließlich aller Aufbauten und technischen Einrichtungen vollständig vom Gelände zu entfernen.
Quelle: Stadt Gütersloh - hier Original öffnen (www.guetersloh.de)
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