15. August 2024 / Stadt Gütersloh

Starkregen: Tipps und Hinweise für Hauseigentümer

Informationen zur Rückstausicherung und zum Vorgehen im Schadensfall.

von Stadt Gütersloh

Informationen zur Rückstausicherung und zum Vorgehen im Schadensfall.

Nach Starkregenereignissen in Gütersloh wenden sich viele Bürgerinnen und Bürger mit Fragen zu vollgelaufenen Kellern an den städtischen Fachbereich Tiefbau. Da dessen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter während und nach derartigen Wetterereignissen einer enormen Arbeitsbelastung ausgesetzt sind und nicht alle Anfragen individuell beantworten können, gibt die Stadt erneut Hinweise für Hauseigentümer rund um die Themen Rückstausicherung und Schutz von Gebäuden vor eindringendem Wasser.

Wie kann ich mich vor einem Rückstau schützen?

Ursache für das Zurücklaufen von Wasser in Gebäudekeller ist in den meisten Fällen, dass keine Rückstausicherung vorhanden ist beziehungsweise eine vorhandene Rückstausicherung mangels Wartung nicht mehr funktionsfähig ist. Hauseigentümer sind dazu verpflichtet, das Gebäude mit einer Rückstausicherung zu versehen, die der beste Schutz vor einem vollgelaufenen Keller ist! Die Verpflichtung zum Einbau einer Rückstausicherung ergibt sich aus der Technischen Entwässerungssatzung der Stadt Gütersloh. Weitere Informationen zu technischen Varianten der Rückstausicherung gibt es auf der städtischen Internetseite unter www.stadt.gt/rueckstau. Für Schäden, die durch einen Rückstau entstehen, haftet die Stadt nicht.

Wie schütze ich mich vor Wasser, das von außen ins Haus eindringt?

Wasser kann von außen in das Gebäude eindringen, wenn Dachrinnen, Ablaufkästen, Fallrohre oder auch die öffentliche Kanalisation die Wassermengen nicht mehr aufnehmen können oder zum Beispiel verstopft sind. Sie sollten regelmäßig gesäubert werden, um ein ungehindertes Abfließen zu gewährleisten. Ziel von Schutzmaßnahmen ist es, oberirdisch abfließendes Wasser vom Gebäude fernzuhalten und das Eindringen über tiefliegende Hauseingänge, Kellergeschosse, Souterrainwohnungen, Garagenzufahrten, Fenster oder Lichtschächte zu vermeiden. Durch Umbauten kann das Risiko eines Wassereintritts von außen gegebenenfalls verringert werden, beispielsweise durch Bodenschwellen, Gefälle des Eingangsbereichs, Türschwellen, Überdachungen, Aufkantungen, Barrierensysteme oder drucksichere Kellerfenster. Auch können auf dem Grundstück gegebenenfalls Geländemulden und Bodensenken geschaffen werden.

Zahlt meine Versicherung im Fall eines Rückstaus?

Wurden für den Fall von Überflutung und Rückstau keine Vorkehrungen getroffen, bleiben die Hauseigentümer in der Regel im Schadensfall auf den Kosten sitzen, denn diese Schäden sind in klassischen Hausrat- und Wohngebäudeversicherungen nicht automatisch mit abgedeckt. Das Rückstaurisiko muss neben anderen Elementargefahren wie Überschwemmung oder Erdbeben zusätzlich mit einer Elementarschadenversicherung abgesichert werden. Auch gilt dafür im Schadensfall nicht selten ein höherer Eigenanteil als in der normalen Wohngebäudeversicherung. Darüber hinaus schreiben zumeist die Allgemeinen Versicherungsbedingungen unter dem Punkt „Obliegenheiten“ vor, dass der Versicherungsnehmer zur Vermeidung von Schäden Rückstausicherungen oder Rückstauklappen stets funktionsbereit halten soll. Um im Schadensfall also einen Leistungsanspruch zu haben, muss die Anlage regelmäßig gewartet und die Wartung dokumentiert werden, da im Schadensfall ein Nachweis darüber erbracht werden muss.

Wie gehe ich im Schadensfall vor?

Hauseigentümer sind im Allgemeinen dazu verpflichtet, den Schaden so gering wie möglich zu halten. Das bedeutet zum Beispiel, bei einem Wasserschaden den durchnässten Boden so schnell wie möglich zu trocknen, damit die Bausubstanz nicht weiter angegriffen wird. Dann sollte schnellstmöglich der Versicherer informiert werden, bei dem Anweisungen zum weiteren Vorgehen eingeholt werden können. Die Schäden und der erreichte Wasserstand sollten durch Fotos dokumentiert und nachfolgende Reparaturen und Aufräumarbeiten sollten in Abstimmung mit dem Versicherer durchgeführt werden.

Weitere umfangreiche Informationen finden Betroffene in der Info-Broschüre „Alles klar bei Starkregen?“ der Verbrauchzentrale Nordrhein-Westfalen, zu finden unter
www.stadt.gt/hochwasser.

Wichtig auch: Viele Betroffene, denen Starkregen Wasser in den Keller gespült hat, rufen bei der Feuerwehr an. Die Feuerwehr kann jedoch erst ab einem Wasserstand von mehr als 20 Zentimetern unterstützen, denn bei einem niedrigeren Wasserstand können die Pumpen der Feuerwehr nichts ausrichten. Wer nach Starkregen in Gütersloh die Hilfe der Feuerwehr benötigt, erreicht die Einsatzkräfte telefonisch auch unter 05241 / 504450.

Informationen zur Rückstausicherung und zum Vorgehen im Schadensfall.

Nach Starkregenereignissen in Gütersloh wenden sich viele Bürgerinnen und Bürger mit Fragen zu vollgelaufenen Kellern an den städtischen Fachbereich Tiefbau. Da dessen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter während und nach derartigen Wetterereignissen einer enormen Arbeitsbelastung ausgesetzt sind und nicht alle Anfragen individuell beantworten können, gibt die Stadt erneut Hinweise für Hauseigentümer rund um die Themen Rückstausicherung und Schutz von Gebäuden vor eindringendem Wasser.

Wie kann ich mich vor einem Rückstau schützen?

Ursache für das Zurücklaufen von Wasser in Gebäudekeller ist in den meisten Fällen, dass keine Rückstausicherung vorhanden ist beziehungsweise eine vorhandene Rückstausicherung mangels Wartung nicht mehr funktionsfähig ist. Hauseigentümer sind dazu verpflichtet, das Gebäude mit einer Rückstausicherung zu versehen, die der beste Schutz vor einem vollgelaufenen Keller ist! Die Verpflichtung zum Einbau einer Rückstausicherung ergibt sich aus der Technischen Entwässerungssatzung der Stadt Gütersloh. Weitere Informationen zu technischen Varianten der Rückstausicherung gibt es auf der städtischen Internetseite unter www.stadt.gt/rueckstau. Für Schäden, die durch einen Rückstau entstehen, haftet die Stadt nicht.

Wie schütze ich mich vor Wasser, das von außen ins Haus eindringt?

Wasser kann von außen in das Gebäude eindringen, wenn Dachrinnen, Ablaufkästen, Fallrohre oder auch die öffentliche Kanalisation die Wassermengen nicht mehr aufnehmen können oder zum Beispiel verstopft sind. Sie sollten regelmäßig gesäubert werden, um ein ungehindertes Abfließen zu gewährleisten. Ziel von Schutzmaßnahmen ist es, oberirdisch abfließendes Wasser vom Gebäude fernzuhalten und das Eindringen über tiefliegende Hauseingänge, Kellergeschosse, Souterrainwohnungen, Garagenzufahrten, Fenster oder Lichtschächte zu vermeiden. Durch Umbauten kann das Risiko eines Wassereintritts von außen gegebenenfalls verringert werden, beispielsweise durch Bodenschwellen, Gefälle des Eingangsbereichs, Türschwellen, Überdachungen, Aufkantungen, Barrierensysteme oder drucksichere Kellerfenster. Auch können auf dem Grundstück gegebenenfalls Geländemulden und Bodensenken geschaffen werden.

Zahlt meine Versicherung im Fall eines Rückstaus?

Wurden für den Fall von Überflutung und Rückstau keine Vorkehrungen getroffen, bleiben die Hauseigentümer in der Regel im Schadensfall auf den Kosten sitzen, denn diese Schäden sind in klassischen Hausrat- und Wohngebäudeversicherungen nicht automatisch mit abgedeckt. Das Rückstaurisiko muss neben anderen Elementargefahren wie Überschwemmung oder Erdbeben zusätzlich mit einer Elementarschadenversicherung abgesichert werden. Auch gilt dafür im Schadensfall nicht selten ein höherer Eigenanteil als in der normalen Wohngebäudeversicherung. Darüber hinaus schreiben zumeist die Allgemeinen Versicherungsbedingungen unter dem Punkt „Obliegenheiten“ vor, dass der Versicherungsnehmer zur Vermeidung von Schäden Rückstausicherungen oder Rückstauklappen stets funktionsbereit halten soll. Um im Schadensfall also einen Leistungsanspruch zu haben, muss die Anlage regelmäßig gewartet und die Wartung dokumentiert werden, da im Schadensfall ein Nachweis darüber erbracht werden muss.

Wie gehe ich im Schadensfall vor?

Hauseigentümer sind im Allgemeinen dazu verpflichtet, den Schaden so gering wie möglich zu halten. Das bedeutet zum Beispiel, bei einem Wasserschaden den durchnässten Boden so schnell wie möglich zu trocknen, damit die Bausubstanz nicht weiter angegriffen wird. Dann sollte schnellstmöglich der Versicherer informiert werden, bei dem Anweisungen zum weiteren Vorgehen eingeholt werden können. Die Schäden und der erreichte Wasserstand sollten durch Fotos dokumentiert und nachfolgende Reparaturen und Aufräumarbeiten sollten in Abstimmung mit dem Versicherer durchgeführt werden.

Weitere umfangreiche Informationen finden Betroffene in der Info-Broschüre „Alles klar bei Starkregen?“ der Verbrauchzentrale Nordrhein-Westfalen, zu finden unter
www.stadt.gt/hochwasser.

Wichtig auch: Viele Betroffene, denen Starkregen Wasser in den Keller gespült hat, rufen bei der Feuerwehr an. Die Feuerwehr kann jedoch erst ab einem Wasserstand von mehr als 20 Zentimetern unterstützen, denn bei einem niedrigeren Wasserstand können die Pumpen der Feuerwehr nichts ausrichten. Wer nach Starkregen in Gütersloh die Hilfe der Feuerwehr benötigt, erreicht die Einsatzkräfte telefonisch auch unter 05241 / 504450.

Informationen zur Rückstausicherung und zum Vorgehen im Schadensfall.

Nach Starkregenereignissen in Gütersloh wenden sich viele Bürgerinnen und Bürger mit Fragen zu vollgelaufenen Kellern an den städtischen Fachbereich Tiefbau. Da dessen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter während und nach derartigen Wetterereignissen einer enormen Arbeitsbelastung ausgesetzt sind und nicht alle Anfragen individuell beantworten können, gibt die Stadt erneut Hinweise für Hauseigentümer rund um die Themen Rückstausicherung und Schutz von Gebäuden vor eindringendem Wasser.

Wie kann ich mich vor einem Rückstau schützen?

Ursache für das Zurücklaufen von Wasser in Gebäudekeller ist in den meisten Fällen, dass keine Rückstausicherung vorhanden ist beziehungsweise eine vorhandene Rückstausicherung mangels Wartung nicht mehr funktionsfähig ist. Hauseigentümer sind dazu verpflichtet, das Gebäude mit einer Rückstausicherung zu versehen, die der beste Schutz vor einem vollgelaufenen Keller ist! Die Verpflichtung zum Einbau einer Rückstausicherung ergibt sich aus der Technischen Entwässerungssatzung der Stadt Gütersloh. Weitere Informationen zu technischen Varianten der Rückstausicherung gibt es auf der städtischen Internetseite unter www.stadt.gt/rueckstau. Für Schäden, die durch einen Rückstau entstehen, haftet die Stadt nicht.

Wie schütze ich mich vor Wasser, das von außen ins Haus eindringt?

Wasser kann von außen in das Gebäude eindringen, wenn Dachrinnen, Ablaufkästen, Fallrohre oder auch die öffentliche Kanalisation die Wassermengen nicht mehr aufnehmen können oder zum Beispiel verstopft sind. Sie sollten regelmäßig gesäubert werden, um ein ungehindertes Abfließen zu gewährleisten. Ziel von Schutzmaßnahmen ist es, oberirdisch abfließendes Wasser vom Gebäude fernzuhalten und das Eindringen über tiefliegende Hauseingänge, Kellergeschosse, Souterrainwohnungen, Garagenzufahrten, Fenster oder Lichtschächte zu vermeiden. Durch Umbauten kann das Risiko eines Wassereintritts von außen gegebenenfalls verringert werden, beispielsweise durch Bodenschwellen, Gefälle des Eingangsbereichs, Türschwellen, Überdachungen, Aufkantungen, Barrierensysteme oder drucksichere Kellerfenster. Auch können auf dem Grundstück gegebenenfalls Geländemulden und Bodensenken geschaffen werden.

Zahlt meine Versicherung im Fall eines Rückstaus?

Wurden für den Fall von Überflutung und Rückstau keine Vorkehrungen getroffen, bleiben die Hauseigentümer in der Regel im Schadensfall auf den Kosten sitzen, denn diese Schäden sind in klassischen Hausrat- und Wohngebäudeversicherungen nicht automatisch mit abgedeckt. Das Rückstaurisiko muss neben anderen Elementargefahren wie Überschwemmung oder Erdbeben zusätzlich mit einer Elementarschadenversicherung abgesichert werden. Auch gilt dafür im Schadensfall nicht selten ein höherer Eigenanteil als in der normalen Wohngebäudeversicherung. Darüber hinaus schreiben zumeist die Allgemeinen Versicherungsbedingungen unter dem Punkt „Obliegenheiten“ vor, dass der Versicherungsnehmer zur Vermeidung von Schäden Rückstausicherungen oder Rückstauklappen stets funktionsbereit halten soll. Um im Schadensfall also einen Leistungsanspruch zu haben, muss die Anlage regelmäßig gewartet und die Wartung dokumentiert werden, da im Schadensfall ein Nachweis darüber erbracht werden muss.

Wie gehe ich im Schadensfall vor?

Hauseigentümer sind im Allgemeinen dazu verpflichtet, den Schaden so gering wie möglich zu halten. Das bedeutet zum Beispiel, bei einem Wasserschaden den durchnässten Boden so schnell wie möglich zu trocknen, damit die Bausubstanz nicht weiter angegriffen wird. Dann sollte schnellstmöglich der Versicherer informiert werden, bei dem Anweisungen zum weiteren Vorgehen eingeholt werden können. Die Schäden und der erreichte Wasserstand sollten durch Fotos dokumentiert und nachfolgende Reparaturen und Aufräumarbeiten sollten in Abstimmung mit dem Versicherer durchgeführt werden.

Weitere umfangreiche Informationen finden Betroffene in der Info-Broschüre „Alles klar bei Starkregen?“ der Verbrauchzentrale Nordrhein-Westfalen, zu finden unter
www.stadt.gt/hochwasser.

Wichtig auch: Viele Betroffene, denen Starkregen Wasser in den Keller gespült hat, rufen bei der Feuerwehr an. Die Feuerwehr kann jedoch erst ab einem Wasserstand von mehr als 20 Zentimetern unterstützen, denn bei einem niedrigeren Wasserstand können die Pumpen der Feuerwehr nichts ausrichten. Wer nach Starkregen in Gütersloh die Hilfe der Feuerwehr benötigt, erreicht die Einsatzkräfte telefonisch auch unter 05241 / 504450.

Nach Starkregenereignissen in Gütersloh wenden sich viele Bürgerinnen und Bürger mit Fragen zu vollgelaufenen Kellern an den städtischen Fachbereich Tiefbau. Da dessen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter während und nach derartigen Wetterereignissen einer enormen Arbeitsbelastung ausgesetzt sind und nicht alle Anfragen individuell beantworten können, gibt die Stadt erneut Hinweise für Hauseigentümer rund um die Themen Rückstausicherung und Schutz von Gebäuden vor eindringendem Wasser.

Wie kann ich mich vor einem Rückstau schützen?

Ursache für das Zurücklaufen von Wasser in Gebäudekeller ist in den meisten Fällen, dass keine Rückstausicherung vorhanden ist beziehungsweise eine vorhandene Rückstausicherung mangels Wartung nicht mehr funktionsfähig ist. Hauseigentümer sind dazu verpflichtet, das Gebäude mit einer Rückstausicherung zu versehen, die der beste Schutz vor einem vollgelaufenen Keller ist! Die Verpflichtung zum Einbau einer Rückstausicherung ergibt sich aus der Technischen Entwässerungssatzung der Stadt Gütersloh. Weitere Informationen zu technischen Varianten der Rückstausicherung gibt es auf der städtischen Internetseite unter www.stadt.gt/rueckstau. Für Schäden, die durch einen Rückstau entstehen, haftet die Stadt nicht.

Wie schütze ich mich vor Wasser, das von außen ins Haus eindringt?

Wasser kann von außen in das Gebäude eindringen, wenn Dachrinnen, Ablaufkästen, Fallrohre oder auch die öffentliche Kanalisation die Wassermengen nicht mehr aufnehmen können oder zum Beispiel verstopft sind. Sie sollten regelmäßig gesäubert werden, um ein ungehindertes Abfließen zu gewährleisten. Ziel von Schutzmaßnahmen ist es, oberirdisch abfließendes Wasser vom Gebäude fernzuhalten und das Eindringen über tiefliegende Hauseingänge, Kellergeschosse, Souterrainwohnungen, Garagenzufahrten, Fenster oder Lichtschächte zu vermeiden. Durch Umbauten kann das Risiko eines Wassereintritts von außen gegebenenfalls verringert werden, beispielsweise durch Bodenschwellen, Gefälle des Eingangsbereichs, Türschwellen, Überdachungen, Aufkantungen, Barrierensysteme oder drucksichere Kellerfenster. Auch können auf dem Grundstück gegebenenfalls Geländemulden und Bodensenken geschaffen werden.

Zahlt meine Versicherung im Fall eines Rückstaus?

Wurden für den Fall von Überflutung und Rückstau keine Vorkehrungen getroffen, bleiben die Hauseigentümer in der Regel im Schadensfall auf den Kosten sitzen, denn diese Schäden sind in klassischen Hausrat- und Wohngebäudeversicherungen nicht automatisch mit abgedeckt. Das Rückstaurisiko muss neben anderen Elementargefahren wie Überschwemmung oder Erdbeben zusätzlich mit einer Elementarschadenversicherung abgesichert werden. Auch gilt dafür im Schadensfall nicht selten ein höherer Eigenanteil als in der normalen Wohngebäudeversicherung. Darüber hinaus schreiben zumeist die Allgemeinen Versicherungsbedingungen unter dem Punkt „Obliegenheiten“ vor, dass der Versicherungsnehmer zur Vermeidung von Schäden Rückstausicherungen oder Rückstauklappen stets funktionsbereit halten soll. Um im Schadensfall also einen Leistungsanspruch zu haben, muss die Anlage regelmäßig gewartet und die Wartung dokumentiert werden, da im Schadensfall ein Nachweis darüber erbracht werden muss.

Wie gehe ich im Schadensfall vor?

Hauseigentümer sind im Allgemeinen dazu verpflichtet, den Schaden so gering wie möglich zu halten. Das bedeutet zum Beispiel, bei einem Wasserschaden den durchnässten Boden so schnell wie möglich zu trocknen, damit die Bausubstanz nicht weiter angegriffen wird. Dann sollte schnellstmöglich der Versicherer informiert werden, bei dem Anweisungen zum weiteren Vorgehen eingeholt werden können. Die Schäden und der erreichte Wasserstand sollten durch Fotos dokumentiert und nachfolgende Reparaturen und Aufräumarbeiten sollten in Abstimmung mit dem Versicherer durchgeführt werden.

Weitere umfangreiche Informationen finden Betroffene in der Info-Broschüre „Alles klar bei Starkregen?“ der Verbrauchzentrale Nordrhein-Westfalen, zu finden unter
www.stadt.gt/hochwasser.

Wichtig auch: Viele Betroffene, denen Starkregen Wasser in den Keller gespült hat, rufen bei der Feuerwehr an. Die Feuerwehr kann jedoch erst ab einem Wasserstand von mehr als 20 Zentimetern unterstützen, denn bei einem niedrigeren Wasserstand können die Pumpen der Feuerwehr nichts ausrichten. Wer nach Starkregen in Gütersloh die Hilfe der Feuerwehr benötigt, erreicht die Einsatzkräfte telefonisch auch unter 05241 / 504450.

Quelle: Stadt Gütersloh - hier Original öffnen (www.guetersloh.de)

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