Bei dem Vorhaben handelt es sich um eine privatwirtschaftliche Baumaßnahme. Die Stadt Gütersloh ist nicht Bauherrin und daher nicht für die Durchführung oder den zeitlichen Ablauf der Arbeiten verantwortlich.
Ursprünglich sollten die Baumaßnahme und die Vollsperrung bis Freitag, 7. August, abgeschlossen sein. Die Bauarbeiten haben Anfang Mai begonnen.
Quelle: Stadt Gütersloh - hier Original öffnen (www.guetersloh.de)
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