23. Februar 2024 / Stadt Gütersloh

Vorsicht, bitte – Anfang März beginnt die Brutzeit der Vögel

Stadt bittet um rücksichtsvolles Verhalten – Anleinpflicht für Hunde – Radikaler Gehölzschnitt verboten

Veröffentlicht am 23. Februar 2024 um 00:00 Uhr von Stadt Gütersloh

Stadt bittet um rücksichtsvolles Verhalten – Anleinpflicht für Hunde – Radikaler Gehölzschnitt verboten

Es sind die Töne, die wir im Winter so vermisst haben. Amsel, Drossel, Fink und Star sind zurück und trällern und zwitschern ihre Melodien. Sie bereiten sich auf die Brutzeit vor, die Anfang März beginnt. Es ist eine besondere und sehr anstrengende Zeit für die Tiere. Deshalb gilt es Rücksicht zu nehmen auf Vögel, die bis zum 30. September unter besonderem Schutz stehen, und auf andere Tiere. Der städtische Fachbereich Umweltschutz erinnert an die Vorschriften, die in dieser Zeit gelten. Die Hinweise richten sich auch an Hundehalter und Katzenbesitzer.

Denn während der Brutzeit reagieren Vögel sehr sensibel auf Störungen. Besonders betroffen davon sind die am Boden brütenden Feldvögel wie Kiebitz, Großer Brachvogel oder Feldlerche. Aber auch bei Rehen oder Feldhasen kann eine Störung dazu führen, dass sie ihren Nachwuchs verlassen. Werden die Tiere in einem bestimmten Bereich immer wieder gestört, kann es passieren, dass der Ort in den kommenden Jahren als Brut- oder Setzplatz gemieden wird. Vor allem bei den heimischen Vögeln wäre das fatal, da ihr Bestand dadurch noch weiter abnehmen würde. Deshalb gilt es, sich rücksichtsvoll zu verhalten, vor allem bei Aktivitäten in Wald und Feld, insbesondere, wenn Hunde mit dabei sind. Um negative Beeinträchtigungen zu verhindern, gelten folgende Vorschriften, die zum Schutz der Tier- und Vogelwelt zu beachten sind:

• Innerhalb des bebauten Gebietes der Stadt Gütersloh besteht eine grundsätzliche Pflicht, Hunde anzuleinen. Dies gilt ebenso für Grün- und Erholungsanlagen, auf Wander- und Spazierwegen, Spiel- und Sportflächen sowie für Gärten und Friedhöfe.

• Hunde sind in ausgewiesenen Schutzgebieten (Naturschutzgebieten und Geschützten Landschaftsbestandteilen) ganzjährig anzuleinen.

• In der freien Landschaft außerhalb der Schutzgebiete dürfen Hunde nur unter ständiger Aufsicht ohne Leine auf Straßen und Wegen laufen; das Anleinen wird allerdings insbesondere während der Brutzeit empfohlen. Wiesen und Felder im Privateigentum dürfen von Hunden ohne die Erlaubnis des Eigentümers oder Pächters nicht genutzt werden.

• Abseits der Wege gilt im Wald eine ganzjährige Anleinpflicht.

• Tipp: Im Stadtgebiet gibt es zwei spezielle Hundewiese an der Buschstraße und im Riegerpark an der Bultmannstraße, auf denen Hunde frei und unangeleint laufen dürfen. Diese Hundewiesen dürfen von jedem Hund genutzt werden!

• Zum Schutz der brütenden Vögel ist es in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September verboten, Bäume, die außerhalb des Waldes oder auf gärtnerisch genutzten Grünflächen stehen, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche oder andere Gehölze, abzuschneiden, auf den Stock zu setzen oder zu beseitigen. Zulässig sind schonende Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses unter Berücksichtigung der artenschutzrechtlichen Bestimmungen.

Auch Katzen stellen besonders während der Brutzeit ein Problem für die Vogelwelt dar. Hier empfiehlt es sich, die Katze zwischen April und Juni möglichst häufig im Haus zu lassen und ihr nur kurzen Freigang zu gewähren, da in dieser Zeit die Jungvögel flügge werden und ein leichtes Opfer sind. Insbesondere wenn Jungvögel und warnende Altvögeln im Garten beobachtet werden, sollte die Katze im Haus bleiben. Ergänzend dazu kann am Halsband der Katze ein Glöckchen befestigt werden, das die Vögel aufmerksam macht, damit sie rechtzeitig flüchten können.

Wer sich an die Schutzvorschriften und Empfehlungen hält, trägt dazu bei, die heimische Tier- und Vogelwelt und damit auch die melodischen Vogelgesänge im Frühling und Sommer auch für die kommenden Generationen zu erhalten.

Weitere Informationen bekommen Interessierte bei Melissa Balkenohl vom städtischen Fachbereich Umweltschutz, telefonisch unter 05241/822991 oder per E-Mail: MlssBlknhlgtrslhd.

Quelle: Stadt Gütersloh - hier Original öffnen (www.guetersloh.de)

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