Der elektronische Aufenthaltstitel (eAT) wird als Plastikkarte im Scheckkartenformat ausgestellt. Wie beim Personalausweis enthält die Karte einen Chip, auf dem persönliche Daten (zum Beispiel Name, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Adresse), biometrische Merkmale (Lichtbild und Fingerabdruck) und gegebenenfalls Auflagen gespeichert sind. Durch diese gespeicherten Informationen verfügt der eAT über die Online-Ausweisfunktion, mit der über das Internet bereitgestellte Behördendienstleistungen, aber auch kommerzielle Dienstleistungen einfach und schnell genutzt werden können. Die gespeicherten persönlichen Daten sind dabei immer zuverlässig vor Diebstahl und Missbrauch geschützt. Diese Online-Ausweisfunktion ist freiwillig. Um sie nutzen zu können, ist eine PIN erforderlich. Diese PIN wird bei der Beantragung des eAT in einem verschlossenen PIN-Brief direkt von einer mitarbeitenden Person ausgehändigt. In diesem Brief stehen alle erforderlichen Informationen für die Aktivierung und Nutzung.
Die Ausländerbehörde der Stadt Gütersloh weist an dieser Stelle noch einmal ausdrücklich darauf hin, dass dieser PIN-Brief sicher aufzubewahren ist und nicht vernichtet werden sollte. Er sollte im eigenen Interesse auch vor Unbefugten geschützt werden.
Eine Änderung der PIN für den eAT ist nach vorheriger Terminvereinbarung nur bei der Ausländerbehörde möglich. Termine sollten per E-Mail unter zuarbeitungaufenthalt@guetersloh.de vereinbart werden. In Ausnahmefällen ist auch eine telefonische Terminvereinbarung dienstags von 8 Uhr bis 10 Uhr und mittwochs von 14 Uhr bis 16 Uhr unter 05241 / 82 – 1 möglich.
Quelle: Stadt Gütersloh - hier Original öffnen (www.guetersloh.de)
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