Fachbereich Stadtreinigung bietet Möglichkeiten zur kostenlosen Anlieferung.
Ab Samstag, 21. Oktober, von 7 bis 14 Uhr besteht wieder die Möglichkeit, kompostierbare Gartenabfälle an die aus dem Vorjahr bekannten Sammelstellen zu bringen. Die Anlieferung ist auch hier nur in haushaltsübliche Mengen gestattet. Anlieferungen mit Lastwagen, Traktorzügen und ähnlichem sind nicht zulässig. Ebenso Stammholz, Baumstubben oder Anlieferungen aus umliegenden Gemeinden. Die Sammelstellen dürfen nur am 21. Oktober, von 7 bis 14 Uhr genutzt werden. Aus Rücksicht auf die Nachbarschaft der Sammelstellen, weist der Fachbereich Stadtreinigung darauf hin, dass Anlieferungen außerhalb dieses Zeitraums als Ordnungswidrigkeit verfolgt werden können.
Darüber hinaus können Gartenabfälle am Samstag, 21. Oktober und Samstag, 18. November, jeweils von 7 bis 14 Uhr auch wieder am Kompostwerk, Am Stellbrink 25 sowie am Entsorgungspunkt Gütersloh, Carl-Zeiss-Straße 58 gebührenfrei angeliefert werden. Die Gebührenbefreiung ist beschränkt auf Anlieferungen mit PKW und mit PKW-Anhängern.
Gebührenpflichtig nach der Gebührenordnung des Kreises Gütersloh sind dagegen Anlieferungen mit LKW, Pritschenwagen, als LKW zugelassene Transporter oder Kleinbusse, Traktorzüge und ähnlichem sowie Anlieferungen, die nicht aus der Stadt Gütersloh stammen. Am Entsorgungspunkt ist die Anlieferung mit PKW Anhängern möglich, hier muss allerdings mit Wartezeiten gerechnet werden. Empfohlen wird mit PKW-Anhängern direkt zum Kompostwerk zu fahren, denn hier ist das Entladen bequemer möglich.
Ein weiterer Annahmetag ist am 13. Januar 2024 geplant.
Weitere Auskünfte zur Gartenabfallaktion gibt es unter Tel. 82-2420 oder im Internet unter www.umwelt.guetersloh.de
Quelle: Stadt Gütersloh - hier Original öffnen (www.guetersloh.de)







