27. Juni 2021 / Wusstest du das?

„Aus“ für viele Einwegartikel aus Kunststoff

Handel darf Lagerbestände noch abverkaufen

von VS

Ab Anfang Juli ist die Herstellung von bestimmten Einweg-Produkten europaweit verboten. Den Restbestand dürfen der Handel und die Gastronomie verbrauchen. 

Pressemitteilung der Stadt Gütersloh:

Der Coffee-to-go-Becher; der glänzende, weil kunststoffüberzogene Pappteller; der Einmal-Styropor-Behälter mit dem vom Bistro oder Markt-Stand geholten Mittagessen: Für diese und andere Einweg-Artikel aus Kunststoff, die – achtlos weggeworfen – auch regelmäßig Straßenränder und Grünanlagen verschandeln, ist das Aus besiegelt. Ihre Produktion ist ab dem 3. Juli 2021 europaweit verboten. Das betrifft entsprechend auch den Handel und die Gastronomie in Gütersloh.

Für Marion Grages vom Fachbereich Umweltschutz der Stadt Gütersloh ist das Verbot überfällig. Mit dem Produktionsverbot für Einwegbesteck und -geschirr aus Plastik, für Trinkhalme, Rührstäbchen, Wattestäbchen und Luftballonstäbe aus Kunststoff, To-go-Getränkebecher, Fast-Food-Verpackungen und Wegwerf-Essensbehälter aus expandiertem Polystyrol (bekannt als Styropor) folgt die Bundesregierung nun der Europäischen Union. Der Handel darf seine Lagerbestände aber noch weiter abverkaufen. »Die neue Verordnung leistet einen wichtigen Beitrag gegen die Vermüllung der Umwelt und dient damit dem Schutz der Meere, in die große Mengen des Mülls vom Land aus über die Flüsse eingetragen werden«, erklärt Marion Grages.

Die künftig verbotenen Produkte gehören laut EU-Kommission zu den am häufigsten an europäischen Stränden gefundenen Plastikgegenständen. Und nach Schätzungen machen sie in Deutschland rund 10 bis 20 Prozent des Abfalls in Parks, auf öffentlichen Plätzen und Straßen aus.
Aufgrund der schlechten Verwertbarkeit wird auch Einweggeschirr aus Pappe verboten, soweit es mit Kunststoff überzogen ist. Verboten werden zudem Wegwerfteller, -becher und -besteck aus biobasierten oder biologisch abbaubaren Kunststoffen. »Das wird auch unserer Komposttonne zugutekommen. Diese Materialien dürfen genauso wie die sogenannte kompostierbare Plastiktüte nicht in die Biotonne gegeben werden«, betont Abfallberaterin Grages. Denn weder im Kompostwerk noch in den Sortieranlagen für den Gelben Sack können sie sinnvoll verwertet werden. 

Einige weitere Kunststoff-Einwegartikel, deren Herstellung derzeit zulässig ist, sollen künftig ein spezielles Label tragen, das auf Umweltschäden durch Plastik hinweist. So soll für den bewussten Umgang mit Plastik sensibilisiert werden. 

Alternativen zu den nun verbotenen Produkten gibt es laut Marion Grages bereits. »Ob die aber tatsächlich umweltfreundlicher sind als die Vorgänger, ist auch für Fachleute oft nur schwer zu beurteilen.« Die Deutsche Umwelthilfe erarbeitet derzeit einen Einkaufsführer, der in Kürze erscheinen soll. Marion Grages verspricht, die Gütersloherinnen und Gütersloher dann zu informieren. Und sie hebt hervor: »Einen großen Schritt in die richtige Richtung haben wir in Gütersloh bereits unternommen, indem wir den grünen Coffee-to-go-Mehrwegbecher eingeführt haben.« Dieser ist in mehreren Bäckereien, Cafés und Schnellrestaurants in Gütersloh erhältlich. Die Kundinnen und Kunden zahlen beim Kauf des Bechers einen Euro Pfand, den sie bei der Rückgabe des Bechers wiederbekommen. Das Spülen übernehmen die Geschäfte. Weitere Auskünfte erteilt gern Marion Grages, E-Mail: marion.grages@guetersloh.de, Telefon 05241/822122.
 
Bild: Wegwerfbecher aus Plastik vermüllen vielerorts die Landschaft und die Meere. Sie dürfen ebenso wie einige andere Artikel aus Einwegkunststoff europaweit ab sofort nicht mehr produziert werden.

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