1. Februar 2022 / Aktueller Hinweis

Maskenpflicht im Innenstadtbereich wird verlängert

Stadt erlässt Allgemeinverfügung mit Wirkung bis zum 28. Februar

von VS

Die Stadt Gütersloh hat eine Allegmeinverfügung erlassen, die die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske im Innenstadtbereich verlängert. Diese Verfügung gilt zunächst bis zum 28. Februar.

Pressemitteilung der Stadt Gütersloh:

Die bestehende Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske im Innenstadtbereich wird zunächst bis zum 28. Februar verlängert. Die Stadt Gütersloh hat eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen. Sie sieht angesichts der aktuellen hohen Inzidenz und der weiterhin dynamischen Entwicklung der Omikron-Variante keinen Anlass, die Maskenpflicht in der Innenstadt zum jetzigen Zeitpunkt aufzuheben.
 
Die Maskenpflicht hat erneut täglich zwischen 8 und 20 Uhr Gültigkeit. Kinder bis zum Schuleintritt sind ausgenommen. Der Bereich, in dem die medizinische Maske (mindestens sogenannte OP-Maske) im öffentlichen Raum getragen werden muss, wird von folgenden Straßen begrenzt: Berliner Straße, Blessenstätte, Feldstraße, Königstraße, Moltkestraße, Schulstraße, Berliner Straße einschließlich Konrad-Adenauer-Platz, Strengerstraße, Kaiserstraße, Kökerstraße, Berliner Straße.
 
Von der Tragepflicht ausgenommen sind auch Radfahrer, wenn sie in folgenden Bereichen unterwegs sind: Blessenstätte, Berliner Straße von Blessenstätte bis Münsterstraße, Münsterstraße, Königstraße von Feldstraße bis Münsterstraße, Schulstraße, Berliner Straße von Friedrich-Ebert-Straße bis Strengerstraße, Strengerstraße und Kaiserstraße.
 
Die Allgemeinverfügung im Wortlaut ist dem aktuellen Amtsblatt auf der städtischen Internetseite zu entnehmen.

Bildquelle: ©Unsplashed.com/Anastasiia Chepinska

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