6. Mai 2022 / Aktueller Hinweis

Mobiles Impfteam in der Stadthalle Gütersloh

Corona-Schutzimpfung

von VS

An diesem Sonntag kommt das Impfteam in die Stadthalle. In der Zeit von 12:00 bis 16:00 Uhr können sich alle Bürgerinnen und Bürger ab 12 Jahren impfen lassen.

Pressemitteilung des Kreises Gütersloh:

Das Impfteam der Koordinierenden Covid-Impfeinheit des Kreises Gütersloh (KoCI) macht am Sonntag, 8. Mai, Station in der Stadthalle Gütersloh, Friedrichstraße 10. Von 12:00 bis 16:00 Uhr wird im Kleinen Saal geimpft. 
 
Bürgerinnen und Bürger ab 12 Jahren können ohne Termin ihre Erst-, Zweit- oder Boosterimpfung erhalten. Auch Viertimpfungen sind für bestimmte Personengruppen möglich: Über 70-Jährige und Personen mit einer Immunschwäche können sich die vierte Impfung nach drei Monaten geben lassen, das Personal im Pflegebereich nach sechs Monaten.
 
Impfwillige müssen auf jeden Fall ein Ausweisdokument mitbringen, welches die Identität und Wohnadresse beinhaltet. Wenn möglich sollte auch die elektronische Gesundheitskarte mitgeführt werden. Bei einer Folgeimpfung ist der Impfpass zwingend erforderlich, nicht jedoch bei der Erstimpfung – es gibt dann einen frischen Impfausweis vor Ort. Unter 16-Jährige müssen von einem Erziehungsberechtigten begleitet werden. Die sorgeberechtigte Person muss sich ebenfalls ausweisen können. Darüber hinaus muss dem Dokument zu entnehmen sein, dass der Minderjährige und der Erziehungsberechtigte zusammen gehören.
 
Verimpft werden die Impfstoffe von Biontech/Pfizer, Moderna, Johnson&Johnson und Novavax. Welcher Impfstoff zum Einsatz kommt, wird im ärztlichen Aufklärungsgespräch festgelegt. Impflinge unter 30 Jahren sowie Schwangere und Stillende erhalten den Impfstoff von Biontech/Pfizer. Über 30-Jährige bekommen in der Regel den Impfstoff von Moderna. Johnson&Johnson wird nicht an Frauen unter 40 Jahren verimpft. Novavax ist ab 18 Jahren freigegeben. Eine freie Impfstoffwahl gibt es nicht. Bei der Zweitimpfung muss die Erstimpfung mindestens drei Wochen her sein. Hinweis: Das Personal im Pflegebereich muss zur vierten Impfung eine Arbeitgeberbescheinigung mitbringen. Diese steht unter www.kreis-guetersloh.de/impfstelle zum Download zur Verfügung.

Bild: ©Pexels.com/Gustavo Fring

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