Am gestrigen Montag kam es vieler Orts zu vermehrter Glätte auf Gehwegen und Straßen. Um Unklarheiten aus der Welt zu schaffen, hat der Fachbereich Stadtreinigung Antworten auf wichtige Fragen zum Winterdienst zusammengestellt.
Pressemitteilung der Stadt Gütersloh:
Glätte und Blitzeis sorgten am Montag (1.2.2021) für einen größeren Wintereinsatz. Der Fachbereich Stadtreinigung der Stadt Gütersloh war gut vorbereitet: Ab fünf Uhr morgens waren rund 50 städtische Mitarbeiter der Fachbereiche Stadtreinigung und Grünflächen im Einsatz um Radwege und Straßen zu streuen. »Gegen neun Uhr waren die ersten Kollegen wieder zurück«, sagt Matthias Maurer, Leiter des Fachbereichs Stadtreinigung. Gestreut wurde sogenanntes Feuchtsalz unter anderem mit Streufahrzeugen und kleineren Traktoren. Sowie an Überwegen wie Ampelkreuzungen per Hand. Nicht alle öffentlichen Wegeflächen des Stadtgebietes werden vom städtischen Winterdienst betreut. Für den Winterdienst auf Gehwegen sind die Gütersloher Anlieger selbst verantwortlich. Auch bei der Feuerwehr Gütersloh liefen gestern zahlreiche Notrufe zu Glätteunfällen ein.
Der Fachbereich Stadtreinigung der Stadt Gütersloh hat Antworten auf wichtige Fragen zum Winterdienst zusammengestellt:
Wann muss gestreut werden?
Es gilt: Schnee, der in der Zeit von 7 bis 20 Uhr gefallen ist, sowie entstandene Glätte müssen unverzüglich nach Ende des Schneefalls beziehungsweise nach dem Entstehen der Glätte beseitigt werden. Nach 20 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte müssen werktags bis 7 Uhr, an Sonn- und Feiertagen bis 9 Uhr des folgenden Tages beseitigt werden.
Die Stadt Gütersloh streut beziehungsweise räumt auf den verkehrswichtigen Straßen und allen Radwegen so, dass der Winterdienst in der Regel bis 7 Uhr abgeschlossen ist.
Wo streut der Winterdienst der Stadt Gütersloh?
Der Winterdienst der Stadt Gütersloh ist verantwortlich für das städtische Straßen- und Wegenetz. Allerdings werden nur verkehrswichtige Straßen gestreut. Das sind etwa ein Drittel aller Straßen inklusive aller Radwege. Für Bundesstraßen und Kreisstraßen sind der Landesbetrieb StraßenNRW beziehungsweise der Kreis Gütersloh zuständig.
Wo müssen Bürger selbst streuen?
Nicht alle öffentlichen Wegeflächen des Stadtgebietes werden vom städtischen Winterdienst betreut. Für die Reinigung beziehungsweise den Winterdienst auf Gehwegen sind die Gütersloher Anlieger selbst verantwortlich. Liegt Schnee, ist dieser auf Gehwegen auf etwa eineinhalb Metern Breite zu räumen. Ist kein Gehweg vorhanden, dann ist der Winterdienst seitlich auf der Straßenfläche durchzuführen, so dass ein für Fußgänger gefahrlos nutzbarer Weg verfügbar gemacht wird.
Womit darf gestreut werden?
Grundsätzlich ist die Verwendung von Salz oder sonstigen auftauenden Stoffen zum Streuen für die Bürger verboten. Die Verwendung ist nur erlaubt, wenn besondere klimatische Ausnahmefälle auftreten, wie zum Beispiel Eisregen. Denn dann wirken „abstumpfende Mitteln“ oftmals nur noch wenig. Außerdem darf Salz an gefährlichen Stellen wie Treppen, Rampen, Brückenauf- oder -abgängen, starken Gefälle- beziehungsweise Steigungsstrecken oder ähnlichen Gehwegabschnitten genutzt werden. Umweltfreundliche Alternativen zum Salz sind unter anderem Sand oder Splitt.
Womit streut der Winterdienst der Stadt Gütersloh?
Das handelsübliche Auftausalz besteht zum großen Teil aus Koch- oder Steinsalz, also Natriumchlorid. Beim Winterdienst der Stadt Gütersloh wird sogenanntes „Feuchtsalz“ eingesetzt: Das Salz wird mit einer Salzsole vermengt, bevor es genutzt wird. Diese Sole wird wiederum aus Streusalz und Wasser hergestellt. Sie bewirkt eine bessere Tauwirkung des Salzes und reduziert damit die auszubringende Salzmenge.
Hat die Stadt Gütersloh genügend Streumittel auf Lager?
Ja, zurzeit lagert die Stadt Gütersloh rund 2.000 Tonnen Streumittel, das Lager ist also gut gefüllt.
Wie ist der Ablauf beim städtischen Winterdienst?
Für den Winterdienst sind bei der Stadt Gütersloh 30 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus dem Fachbereich Grünflächen sowie 15 aus dem Fachbereich Stadtreinigung im Einsatz. Neben den LKW-Streuern kommen dabei handgeführte Streukarren sowie Schneeschaufeln oder ähnliche Hilfsmittel zum Einsatz. Außer sieben LKWs sowie sieben kleinen Traktoren stehen den städtischen Mitarbeitern für den Winterdienst zwölf Pritschenwagen zur Verfügung. Je nach vorhergesagter Wetterlage beginnt der Winterdienst in der Regel zwischen drei und vier Uhr nachts, nachdem vorher Kontrollen durch einen Mitarbeiter der Stadtreinigung stattgefunden haben und die Notwendigkeit für einen Einsatz festgestellt wurde. Tagsüber sind die Mitarbeiter kurzfristig je nach Erforderlichkeit im Einsatz.
Weitere Informationen zum Winterdienst und den Regelungen zur Straßenreinigung gibt es online.
Bildquelle: ©Stadt Gütersloh