31. Dezember 2017 / Allgemeines

25 Jahre schnelle Hilfe für Kinder und Familien

Bernard-Kaesler-Stiftung Gütersloh feiert Jubiläum – Kooperation mit der Stadtverwaltung

Manchmal reicht schon ein Zuschuss für neue Fußballschuhe oder ein Beitrag für eine Ferienfreizeit zum Glück. Und doch ist genau dieser Beitrag für manche Familie aus eigener Kraft nicht leistbar.

In diesem Fall kann die Bernard-Kaesler-Stiftung ein Ansprechpartner sein. Seit 1992 unterstützt diese Gütersloher Stiftung Kinder und Familien in Notsituationen, schnell, unkompliziert und diskret. Zum 25-jährigen Bestehen tritt sie nun einmal ins Rampenlicht der Öffentlichkeit -  im Rahmen einer Feierstunde im Haus Kirchstraße 21 hielten Stiftungsbeirat und Stadt Gütersloh, in deren Fachbereich Familie und Soziales die Verwaltung der Mittel liegt, Rückschau und Ausblick.

Die Kooperation mit dem Fachbereich Familie und Soziales hat ganz praktische Vorteile: Stiftungszweck ist nämlich die finanzielle Unterstützung von Kindern, Jugendlichen und ihren Familien in Notlagen. Wenn ein solcher Bedarf bekannt wird, wenn es keine öffentliche Stelle gibt, die vorrangig zur Leistung verpflichtet ist, und wenn beim Antragsteller keine ausreichenden Eigenmittel zur Verfügung stehen, dann kann die Stiftung schnell und effektiv einspringen - mit Fördermittel von insgesamt bis zu 12.000 Euro im Jahr.

Die besagten Fußballschuhe, Schreibtische, Sportkurse, Musikunterricht, Zuschüsse zu Ferienfreizeiten, Fahrradanhänger für Zwillinge - das sind nur einige Beispiele für Anschaffungen, für die die Stiftung in den vergangenen 25 Jahren Fördermittel bereitgestellt hat. „Aktuell werden 30 bis 45 Förderanträge im Jahr bearbeitet,“ berichtet Andreas Reinhold, Leiter des städtischen Fachbereichs Familie und Soziales. „Das Fördervolumen im Einzelfall beträgt durchschnittlich 250 Euro.“ Außerdem sei drei Jahre lang die Schulsozialarbeit an sechs Gütersloher Grundschulen in ihrer Startphase unterstützt worden, nennt Reinhold einen weiteren Einsatzbereich.

„Durch die Anbindung der Stiftung an den Sozialen Dienst der Stadt Gütersloh besteht ein enger Austausch mit den Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern, die in bedürftigen Familien tätig sind. So kann sichergestellt werden, dass die beantragten Fördergelder gezielt und unbürokratisch an der richtigen Stelle eingesetzt werden,“ beschreibt Sozialdezernent Joachim Martensmeier den Vorteil der „kurzen“ und vor allem „diskreten“ Wege. Auf diese Weise bleibe auch der Verwaltungskostenanteil für die Stiftung gering, sagt Udo Thalemann, der die Stiftung als Vertrauter von Christina Kaesler vertritt. Eingehende Spenden kämen deshalb komplett Kindern und Familien zu Gute.

Bei der Bernard-Kaesler-Stiftung handelt es sich um ein Vermächtnis des Ehepaares Christina und Bernard Kaesler. Das Ehepaar hatte keine eigenen Kinder. Daher war es ihm ein Anliegen, Kinder und Familien in der Stadt Gütersloh zu unterstützen und auf diese Weise einen Beitrag für deren Wohlergehen zu leisten. Nach dem Tod des Ehemannes brachte Frau Christina Kaesler einen Teil ihres Vermögens in die Bernard-Kaesler-Stiftung ein, die mit Stiftungsurkunde vom 26. Mai 1992 eingerichtet wurde. Eine weitere Zustiftung erfolgte im Jahr 2002.

Die Arbeit der Stiftung unterliegt der Aufsicht des Stiftungsbeirates. Dieser setzt sich aus jeweils einem Mitglied der im Stadtrat vertretenen Fraktionen, einer Vertreterin der Lebenshilfe, einer Vertreterin des Deutschen Kinderschutzbundes, einer Vertrauensperson als Nachfolger der Stifterin sowie Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen der Stadtverwaltung zusammen. Den Vorsitz führt der Leiter der Verwaltung des Jugendamtes. Die Arbeit der Bernard-Kaesler-Stiftung ist bis heute so erfolgreich, weil sich immer wieder Menschen, privat oder einen Geschäftsbetrieb vertretend, finden, die mit ihrer Spende einen Beitrag zur Tätigkeit der Stiftung leisten. Darüber hinaus ist es auch möglich, über eine Zustiftung Vermögenswerte in der Bernard-Kaesler-Stiftung anzulegen und damit das Stiftungsgrundkapital zu erhöhen. Auf diese Weise können höhere Erträge erwirtschaftet werden. Die Stiftung ist als gemeinnützig anerkannt, sodass eine Spende oder eine Zustiftung steuer-lich geltend gemacht werden kann.

www.bernard-kaesler-stiftung.de

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