6. Mai 2023 / Allgemeines

Aufenthalt für türkische Erdbebenopfer verlängert

Um drei Monate hat der Bund das Aufenthaltsrecht von türkischen Erdbebenopfern in Deutschland verlängert. Die Außenministerin Annalena Baerbock spricht von einem «Zeichen der Solidarität».

von dpa

Türkische Erdbebenopfer mit einem gültigen Visum dürfen weitere drei Monate bei Verwandten in Deutschland bleiben. Das teilten das Auswärtige Amt und das Bundesinnenministerium am Samstag mit. Betroffene, die zwischen dem 6. Februar und dem 7. Mai 2023 im Rahmen der vereinfachten Visavergabe eingereist seien, würden bis zum 6. August 2023 vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels befreit.

Anfang Februar hatten verheerende Erdbeben den Norden Syriens und die Türkei getroffen. Laut türkischer Regierung sind in dem Land 50.800 Menschen in Zusammenhang mit den Beben getötet worden. Unter anderem die Türkische Ärztevereinigung meldete jedoch starke Zweifel an der Zahl an und schätzte sie deutlich höher.

Die Bundesregierung hatte sich in Folge der Katastrophe auf ein unbürokratisches Visaverfahren für Betroffene geeinigt, damit diese zeitweilig bei Familienangehörigen in Deutschland unterkommen können. «Seit Mitte Februar haben rund 9500 Türkinnen und Türken bei ihren Angehörigen in Deutschland nicht nur Obdach, sondern auch Halt und Trost finden können. Dass ihnen nun noch etwas mehr Zeit im Kreis ihrer Familie gegeben wird, während die Aufräum- und Wiederaufbauarbeiten in der Türkei voranschreiten, ist ein ganz praktisches Zeichen der Solidarität», wurde Außenministern Annalena Baerbock (Grüne) nun zitiert. Auch die Visaanträge für Syrerinnen und Syrer aus den betroffenen Gebieten seien nach dem Beben priorisiert worden.


Bildnachweis: © Boris Roessler/dpa
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