17. Dezember 2021 / Allgemeines

Gericht: Kostenbeteiligung an Rückholflügen war korrekt

Müssen Reisende, die die Bundesregierung zu Beginn der Corona-Pandemie weltweit zurückholte, sich an den Flugkosten beteiligen? Das Verwaltungsgericht Berlin fällte nun ein Urteil.

von dpa

Die Bundesregierung durfte von Touristen eine Kostenbeteiligung für ihre Charter-Rückflüge am Anfang der weltweiten Corona-Pandemie verlangen. Das entschied das Verwaltungsgericht Berlin am Freitag.

Es wies zwei Klagen von Familien ab, die diese Kostenbeteiligung nicht zahlen wollten. Die Pandemie sei ein Katastrophenfall, so das Gericht. Die Rückholung der Deutschen sei als Hilfeleistung erforderlich gewesen. Die von den zurückgeholten Reisenden verlangten Pauschalsummen für die Flüge seien zulässig und auch in der Höhe rechtens gewesen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Eine Berufung wurde zugelassen.

Ab Mitte März 2020 brachte die Bundesregierung etwa 67.000 Menschen mit rund 270 Charterflügen zurück nach Deutschland. Das kostete rund 95 Millionen Euro. Die Reisenden unterschrieben, dass sie sich an den Kosten beteiligen. Für Flüge von den Kanaren und Nordafrika mussten sie später 200 Euro zahlen, aus dem südlichen Afrika und der Karibik kostete es 500 Euro, aus Südamerika und Asien 600 Euro und aus Neuseeland und Australien 1000 Euro. Die tatsächlichen Kosten für die Charterflüge waren pro Person zum Teil mehr als dreimal so hoch. Etwa 140 Touristen wollten die Zahlungsbescheide nicht akzeptieren und klagten. Das Urteil von Freitag gilt auch für sie.


Bildnachweis: © Sebastian Gollnow/dpa
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