Der Kreis Gütersloh weist eindrücklich daraufhin, dass die Zulassungsstelle bestimmte Dienstleistungen nur nach vorheriger Online-Reservierung vornehmen kann. In den vergangenen Tagen sei es wiederholt vorgekommen, dass Bürgerinnen und Bürger lange in der Warteschleife der Kreis-Hotlines warteten, um dann hören zu müssen, dass sie einen Termin nur online abmachen können. Dies führt zu Unzufriedenheit bei allen Beteiligten. Wer ein Fahrzeug anmelden, die Fahrzeugpapiere ändern oder das Fahrzeug als gestohlen melden möchte, muss sich online einen Termin geben lassen. Auch Anliegen rund um das Kennzeichen müssen online vereinbart werden. Die Terminvergabe erfolgt über www.kreis-guetersloh.de/terminreservierung und ist im Serviceportal unter Online-Terminvergabe abrufbar. Auch auf der Startseite der Homepage unter Quicklinks sowie auf den Seiten der Abteilung Straßenverkehr unter der Rubrik Online-Möglichkeiten finden Interessierte den Link. Im Serviceportal verweisen außerdem die entsprechenden Dienstleistungen, bei denen eine online Anmeldung erforderlich ist, auf das Terminportal. Von Termin-Anfragen per Mail oder per Telefon bittet die Kreisverwaltung Abstand zu nehmen.
Folgende Dienstleistungen erfordern einen Online-Termin: Abmeldung eines Fahrzeugs, Antrag auf eine Fahrzeug-Zulassung, Anschriftänderung in den Fahrzeugpapieren, Fahrzeugdiebstahl, Kurzzeitkennzeichen, Neuzulassungen, Kennzeichen verloren/gestohlen, Saisonkennzeichen, Umkennzeichnung und Umschreibung eines Fahrzeuges innerhalb des Kreises, Zulassung neues Importfahrzeug, Umschreibung eines Fahrzeugs aus einem anderen Zulassungsbezirk, Zulassung gebrauchtes Importfahrzeug
Kfz-Zulassungen nur mit Online-Terminen
Welche Dienstleistungen einen Termin erfordern
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