2. Juni 2022 / Allgemeines

Nach Böhmermann-Bericht: Hass-Fälle wieder aufgerollt

Es geht um Hasspostings, die die Redaktion des «ZDF Magazin Royale» aufgedeckt und bei der Polizei angezeigt hatte. Lässt sich da nichts gegen machen?

von dpa

Nach einem Bericht des TV-Satirikers Jan Böhmermann über Hasskriminalität im Netz sind die Ermittlungen in sechs von sieben Fällen von der Staatsanwaltschaft Stendal (Sachsen-Anhalt) wieder aufgenommen worden.

Der Anlass für die Wiederaufnahme sei die Berichterstattung und die entsprechende Nachfrage der Presse, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft am Donnerstag der Deutschen Presse-Agentur. Ob es aber tatsächlich zur Aufklärung der Straftaten oder zu einem hinreichenden Tatverdacht komme, sei offen.

Morddrohungen und rechtsradikale Symbole

Die sieben in Rede stehenden Fälle seien im März eingestellt worden, sagte der Sprecher. Grund dafür sei insbesondere die fehlende Möglichkeit der Rückverfolgung. Hasspostings werden im Netz oft über anonyme Verbindungsdaten veröffentlicht. Die zuständige Staatsanwältin habe zum damaligen Zeitpunkt weitere erfolgversprechende Ansätze nicht gesehen. Es sei nun ausgewertet worden, dass die Ermittlungen in diesem Fall hätten besser laufen können.

Die Redaktion der Sendung «ZDF Magazin Royale» hatte im vergangenen Sommer sieben offensichtlich strafrechtlich relevante Hassbotschaften bei Polizeidienststellen in allen 16 Bundesländern angezeigt und später den meist schleppenden Ermittlungsverlauf geschildert. In Sachsen-Anhalt erfolgte dies mündlich bei dem Polizeirevier Magdeburg und schriftlich im Polizeirevier Jerichower Land. Angezeigt wurden Morddrohungen ebenso wie antisemitische Inhalte und verfassungsfeindliche, rechtsradikale Symbole.

In Magdeburg waren die Anzeigen erst gar nicht angenommen worden. Gegen den Beamten des Polizeireviers Magdeburg wird intern wegen des Verdachts der Strafvereitelung ermittelt. Die schriftlich angezeigten Fälle wurden hingegen bearbeitet. Die Ermittlungsergebnisse der Polizei wurden der Staatsanwaltschaft Stendal vorgelegt.


Bildnachweis: © Rolf Vennenbernd/dpa
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