Die Kreisverwaltung hat auch zwischen den Jahren und an den so genannten Brückentagen während der Weihnachtsferien geöffnet. Im Einzelfall kann es aber zu längeren Wartezeiten kommen, da mitunter die Abteilungen mit einer geringeren Besetzung auskommen müssen.
Geöffnet haben alle Abteilungen und Dienststellen also auch am Montag, 23. Dezember, Freitag, 27. Dezember, und Montag, 30. Dezember. An Heiligabend und an Silvester bleibt die Kreisverwaltung geschlossen.
Die Zulassungs- und Führerscheinstelle ist an den beiden Montagen jeweils von 7.30 bis 17.30 Uhr geöffnet, am Freitag von 7.30 bis 12.30 Uhr.
Die Ausländerabteilung ist an den genannten tagen personell nur eingeschränkt besetzt. Kunden der Ausländerbehörde müssen sich jedoch keine Sorgen machen, in Notfällen erteilen die Beschäftigten Auskünfte und nehmen Anträge entgegen. Telefonisch ist die Ausländerbehörde in dieser Zeit über den Service-Point unter 05241/85-2237 erreichbar.
In diesem Zusammenhang macht die Ausländerbehörde nochmals darauf aufmerksam, dass persönliche Vorsprachen nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich sind. Folgende Zeiträume stehen für Termine regelmäßig zur Verfügung: Montags, dienstags und freitags von 8 bis 12 Uhr, donnerstags von 8 bis 12 Uhr und 14 bis 17.30 Uhr.
Öffnungszeiten der Kreisverwaltung
Dienstbereit auch an den Brückentagen
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