23. Januar 2023 / Allgemeines

Prozessbeginn gegen «Kinderzimmer-Dealer» in Leipzig

Die Geschichte des «Kinderzimmer-Dealers» war Vorlage für ein Filmprojekt von Netflix: die höchst erfolgreiche Serie «How to Sell Drugs Online (Fast)», von der es mittlerweile drei Staffeln gibt.

von dpa

Vor dem Landgericht Leipzig hat am Montag der Prozess gegen einen als «Kinderzimmer-Dealer» bekannten Leipziger begonnen. Ihm wird vorgeworfen, gemeinsam mit vier Mitangeklagten von April 2019 bis Januar 2021 unter anderem 16,5 Kilogramm Amphetamin, 2,5 Kilogramm Haschisch, zwei Kilogramm einer Partydroge, 500 Gramm Methamphetamin und 350 Gramm Kokain in und außerhalb von Deutschland verkauft zu haben. Der Gesamterlös des arbeitsteiligen und bandenmäßigen Verkaufs und Versands der Drogen soll der Staatsanwaltschaft zufolge bei über 94 000 Euro liegen.

Der Leipziger soll als Kopf der Bande agiert haben, erklärte die Staatsanwaltschaft bei Verlesung der Anklage. Bereits 2015 wurde er zu sieben Jahren Jugendstrafe verurteilt. Damals hatte der heute 28-Jährige zugegeben, fast eine Tonne über das Darknet beschaffte Drogen über eine von ihm aufgebaute Online-Börse verkauft zu haben - verpackt und versendet aus dem heimischen Kinderzimmer in Leipzig.

Die vier mitangeklagten Männer im Alter von 24 bis 42 Jahren sollen der Staatsanwaltschaft zufolge in unterschiedlicher Funktion am Drogenhandel beteiligt gewesen sein. So habe sich einer der Männer um die Logistik gekümmert, ein anderer - der als Rechtsanwalt tätig ist - habe unter anderem für rechtliche Fragen zur Verfügung gestanden.

Die weiteren zwei Männer sollen demnach Beihilfe geleistet haben. Dabei sollen die Männer auch Betäubungsmittel in nicht geringer Menge veräußert haben. Mögliche zu erwartende Strafen seien für die Angeklagten jeweils sehr unterschiedlich, da diese auch in sehr unterschiedlichem Maße an dem Drogenhandel beteiligt waren, so der Richter.

Insgesamt hat die Kammer 18 Verhandlungstermine angesetzt. Mit einem Urteil wird nicht vor Ende Juni gerechnet. Neu vorgelegte Beweismittel, die weder dem Gericht, noch den Verfahrensbeteiligten bekannte waren, sorgten dafür, dass der Prozessbeginn verschoben wurde. Ursprünglich sollte der Prozess bereits am 2. Dezember beginnen. Bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens gilt die Unschuldsvermutung.


Bildnachweis: © Hendrik Schmidt/dpa
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