Nach dem bundesweiten Lidl-Rückruf von Produkten wegen eines zu hohen Wirkstoffgehalts in hanfhaltigen Lebensmitteln hat die Staatsanwaltschaft Heilbronn ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Es werde gegen Unbekannt wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz und wegen eines Vergehens nach dem Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch ermittelt, teilte die Behörde am Freitag in Heilbronn mit. Der Discounter hatte am Mittwoch Gebäck, Tee, einen Proteinriegel und Öl zurückgerufen. In allen Lebensmitteln sei ein erhöhter Gehalt von Tetrahydrocannabinol (THC) festgestellt worden. Das ist der rauschbewirkende Bestandteil der Hanfpflanze (Cannabis). Ein Verzehr dieser Lebensmittel könne unerwünschte gesundheitliche Folgen mit sich bringen, beispielsweise Stimmungsschwankungen und Müdigkeit. «Aufgrund dessen sollten Kunden den Rückruf unbedingt beachten und die Produkte nicht weiter verwenden», warnte das Unternehmen. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft wurden nach telefonischer Mitteilung eines von Lidl beauftragten Rechtsanwaltsbüros in verschiedenen Produkten wohl auch geringe Mengen Cannabidiol (CBD) festgestellt. Daher sei auch von einem Verstoß gegen die Novel-Food-Verordnung auszugehen. Rückruf bereits am Mittwoch
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Zu viel THC in Hanf-Lebensmitteln: Lidl ruft Produkte zurück
Ein Verzehr könne unerwünschte gesundheitliche Folgen mit sich bringen: In Gebäck, Tee, Proteinriegeln und Öl des Discounters wurde ein erhöhter THC-Gehalt festgestellt. Die Polizei ermittelt.
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