Gütersloh. Durch den Großbrand in Steinhagen am 7. Februar 2023 setzte sich im Nah- und Fernbereich der Brandstelle in der Liebigstraße auf vielen Flächen und Oberflächen ein Feststoff-Niederschlag aus Calciumhypochlorit ab (Brandabfall). Für die betroffenen, noch nicht gereinigten Flächen und Oberflächen hat der Kreis Gütersloh nun den Erzeuger der Brandabfälle verpflichtet, das Material zu beseitigen. Der Erzeuger hat hierzu das ausgetragene Calciumhypochlorit – soweit tatsächlich möglich – aufzunehmen und ordnungsgemäß zu entsorgen. Sollte eine Aufnahme des Materials nicht mehr möglich sein zum Beispiel aufgrund der witterungsbedingten Einflüsse (Regen etc.), kann der Erzeuger der Brandabfälle alternativ durch geeignete Gutachten nachweisen, dass von den nicht mehr aufnehmbaren Calciumhypochloritrückständen keine Gefahren für Mensch oder Umwelt mehr aus-gehen.
Quelle: Kreis Gütersloh - hier Original öffnen (www.kreis-guetersloh.de)