Die Seppmann Versicherungsagentur schützt Ihr Liebhaberstück!
Die Kfz-Haftpflichtversicherung für Oldtimer und Sammlerfahrzeuge bietet Sicherheit für Ihr Liebhaberstück - in ganz Europa und in vielen Ländern rund um das Mittelmeer. Gefahren gibt es für Ihren Oldtimer viele. Manche kann selbst der beste Autofahrer nicht vermeiden. Denken Sie zum Beispiel an einen Hagelschauer oder an ein Reh, das überraschend die Straßenseite wechselt. Sie haben die Wahl: Sichern Sie Ihr Liebhaberstück ab - mit Teil- oder Vollkasko!
Ab wann ist ein Auto ein "Oldtimer" in Deutschland?
Als Oldtimer werden Kraftfahrzeuge (z. B. Pkw, Motorräder, Wohnmobile) ab einem Alter von 30 Jahren bezeichnet. Als Youngtimer hingegen gelten Fahrzeuge, welche die 30-Jahre-Marke noch nicht überschritten haben, mindestens aber zwischen 15 und 20 Jahre alt sind.
Bei der Württembergischen Versicherung muss ein Youngtimer (Pkw) mind. 20 Jahre alt sein.
Lkw (bis 7,5t Gesamtgewicht), Motorräder, Wohnmobile, Traktoren und Unimogs müssen mindestens 30 Jahre alt sein, damit die Spezialversicherung abgeschlossen werden kann.
Die Leistungen unserer Spezialversicherung im Überblick
Haftpflichtversicherung - die Pflicht
Wer seinen Oldtimer zum Straßenverkehr zulässt, benötigt eine Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung. So will es der Gesetzgeber. Berechtigte Ansprüche des Unfallgegners werden bezahlt, unberechtigte abgewehrt.
Teilkasko - der Grundschutz
Eine Teilkaskoversicherung bietet Schutz gegen viele Gefahren. Sogar Transportmittelunfälle sowie mut- und böswillige Handlungen von Dritten sind mitversichert.
Vollkasko - der Rundumschutz
Mit der Vollkaskoversicherung sind Sie noch umfassender abgesichert. Ihr Schutz gilt auch bei selbst verursachten Unfällen.
Weitere Informationen bekomme Sie hier.