5. Februar 2021 / Aktuell

Anmeldung an weiterführenden Schulen: bitte Beratungstermin vereinbaren

Terminvereinbarung im Internet möglich

von VS

Die Schulleitungen der weiterführenden Schulen weisen daraufhin, dass ein Beratungstermin für die Anmeldung reserviert werden muss. Der entsprechende Termin kann durch einen Link auf der jeweiligen Internetseite der Schulen vereinbart werden.

Pressemitteilung der Stadt Gütersloh:

In diesem Jahr ist es aus Corona-Schutzgründen unbedingt nötig, für die Anmeldung an den weiterführenden Schulen einen Beratungstermin abzusprechen und zu reservieren. Darauf weisen jetzt die Schulleitungen der weiterführenden Schulen in Gütersloh noch einmal ausdrücklich hin.
 
Der Beratungstermin kann im Internet gebucht werden. Der Link zur Terminreservierung ist jeweils auf den Homepages der weiterführenden Schulen eingestellt. »Gern helfen die Schulen bei der Terminreservierung und geben, wenn nötig, Hilfestellung,« sagt Johannes Reckendrees, Leiter der Elly-Heuss-Knapp-Realschule und Sprecher der weiterführenden Schulen. Im Namen seiner Kollegen und Kolleginnen bittet er auch: »Bitte machen Sie von der Terminreservierung unbedingt Gebrauch. Ein reservierter Termin vermeidet Wartezeiten und die Ansammlung von vielen Menschen in der Schule.«
 
Wichtiger Hinweis: Wenn in dem Portal die Termine an den ersten Anmeldetagen bereits vergeben sind, hat das keine Bedeutung für die Aufnahme an der gewünschten Schule. Alle Terminmöglichkeiten im Anmeldezeitraum vom 15. bis zum 26. Februar 2021 sind gleichberechtigt. Eine Entscheidung über eine Aufnahme treffen die Schulleitungen erst nach Abschluss des Anmeldezeitraumes (12. März 2021).
 
Und noch ein wichtiger Hinweis: Damit alle Terminvorgaben eingehalten werden können, werden die Erziehungsberechtigten gebeten, die vollständigen Unterlagen mit in den Beratungstermin zu bringen:

  • das Familienstammbuch oder die Geburtsurkunde
    des Kindes
     
  • das Halbjahreszeugnis 2020 / 2021 der Grundschule
    (Kopie mit entsprechender Prägung wird
    zusammen mit dem Original-Zeugnis von der
    Grundschule übermittelt)
     
  • das Anmeldeformular im Original und mit Unterschrift
    aller Erziehungsberechtigten
     
  • den Nachweis über den Masernschutz (z.B. Impfpass)

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