15. Oktober 2020 / Aktuell

Wirtschaftswegekonzept: Auch die Abschlussveranstaltung ist virtuell

Am 20. Oktober geht es in die Endrunde

von VS

Das Projekt Wirtschaftswegekonzept geht in eine finale Runde. In einer Abschlussversammlung werden überarbeitete Konzepte vorgestellt.

Pressemitteilung der Stadt Gütersloh:


Die Bürgerbeteiligung zum Wirtschaftswegekonzept für die Stadt Gütersloh geht in die Abschlussrunde. Zur virtuellen Abschlussversammlung am Dienstag, 20. Oktober, um 18 Uhr lädt jetzt die Stadt Gütersloh zusammen mit der das Projekt begleitenden Ge-Komm GmbH all diejenigen ein, denen das Thema am Herzen liegt. Und das sind nicht wenige: Rund 170 Kilometer umfasst allein das städtische Netz der Gütersloher Wirtschaftswege. Sie werden von Landwirten, von Spaziergängern, von Radfahrern und von Joggern genutzt als Lebensader, die Arbeit und Freizeit umfasst.

Unter www.wirtschaftswege.guetersloh.de hatten im Sommer alle Bürger und Bürgerinnen die Möglichkeit, sich zum Entwurf für das Konzept zu informieren und mit Anregungen und Hinweisen zu kommentieren. Vorausgegangen waren zwei Live-Übertragungen im  Netz, in die sich die Teilnehmenden ebenfalls mit ihren Fragen einklinken konnten.
In der virtuellen Abschlussveranstaltung am 20. Oktober wird nun das überarbeitete Konzept vorgestellt und erläutert. Für die Teilnahme sind weder Kamera noch Mikrofon erforderlich. Auch spezielle Software muss nicht installiert werden – die Zuschaltung kann z.B. über die Webbrowser Google Chrome oder Mozilla Firefox erfolgen.
 
„Ziel der Erarbeitung ländlicher Wegenetzkonzepte ist es, den Gemeinden unter Einbeziehung der relevanten, örtlichen Akteure zu ermöglichen, zukunftsfähige und bedarfsgerechte Wegenetze zur Entwicklung des gemeindlichen Freiraums zu planen,“ heißt es im Leitfaden zur Erarbeitung ländlicher Wegenetzkonzepte NRW. „Diese sind an der verkehrlichen Bedeutung auszurichten und müssen Natur- und Landschaftselemente berücksichtigen. Abschließend sollen sich Handlungsoptionen für Investitionsentscheidungen und für die dauerhafte Unterhaltung der Wege ableiten lassen. Daher ist grundsätzlich das gesamte Wegenetz unabhängig von der Eigentumssituation und/oder der Unterhaltungspflicht zu betrachten.“

Bildquelle: ©Stadt Gütersloh

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