10. Dezember 2021 / Allgemeines

Getötete Familie - langwierige Ermittlungen zur Tatwaffe

Nach dem Gedenken an die getötete Familie in Königs Wusterhausen müssen die Ermittler noch Fragen zur Tatwaffe klären. Die Bürgermeisterin ruft dazu auf, sich gegen jede Form von Gewalt zu stellen.

von dpa

Im Fall der getöteten Familie im brandenburgischen Königs Wusterhausen sind noch langwierige Ermittlungen notwendig. So müsse noch geklärt werden, ob eine im Haus der Familie gefundene Kurzwaffe auch die Tatwaffe sei, sagte Oberstaatsanwalt Gernot Bantleon.

«Da muss überprüft werden, ob die Projektile, die wir am Tatort gefunden haben, aus dieser Waffe abgefeuert wurden», erläuterte Bantleon. «Diese Überprüfung braucht etwas Zeit.»

Am vergangenen Samstag hatte die Polizei in dem Einfamilienhaus im Ortsteil Senzig fünf Leichen entdeckt - darunter die der drei Kinder im Alter von vier, acht und zehn Jahren. Nach bisherigen Ermittlungen soll der 40 Jahre alte Vater erst die Kinder und seine gleichaltrige Frau und anschließend sich selbst mit einer Schusswaffe getötet haben. Die Kurzwaffe wurde nach Angaben der Ermittler an einer Stelle gefunden, die zum wahrscheinlichen Ablauf des Geschehens passt. Über einen Waffenschein verfügten nach den Erkenntnissen weder der Mann noch seine Ehefrau.

Gedenken an die Toten

Am Donnerstagabend hatten Kirche, Vertreter der Stadt und Anwohner in der Kirche von Senzig der Toten gedacht. «Nach einer Tat, die uns fassungslos zurücklässt, bot die Andacht im Kirchgemeindehaus Senzig den Raum, zusammenzukommen und gemeinsam das Erlebte zu verarbeiten», sagte Bürgermeisterin Michaela Wiezorek (parteilos) dazu am Freitag. Sie rief Bürger und die gesamte Öffentlichkeit auf, die Tat nicht zu instrumentalisieren: «Es ist jetzt wichtig, aufeinander zuzugehen, zuzuhören und uns gemeinsam gegen jede Form von Gewalt zu stellen.»

Abschiedsbrief gefunden

Die Fahnder hatten in dem Einfamilienhaus einen Abschiedsbrief des Vaters gefunden. Darin teilte der Berufsschullehrer seine Sorge vor einer Verhaftung mit, weil er das Impfzertifikat seiner Frau habe fälschen lassen. Auch habe er befürchtet, man werde ihm die Kinder wegnehmen. Diese Vorstellungen des Mannes hatte Oberstaatsanwalt Bantleon als «völlig verquer» bezeichnet. Der 40-Jährige war weder polizeilich bekannt, noch war die Familie beim Jugendamt aufgefallen. «Eine Haftstrafe bei einem Ersttäter, das ist völlig undenkbar. Ebenso die Wegnahme der Kinder», sagte Bantleon.

Der Arbeitgeber der Frau, die Technische Hochschule Wildau, hatte ihr nach dpa-Informationen eine Frist für eine Stellungnahme zu ihrem Impfnachweis gesetzt, nachdem Unstimmigkeiten aufgefallen waren. Auch die Hochschule gedachte auf ihrer Webseite der getöteten Mitarbeiterin: «Wir verlieren eine langjährige, sehr geschätzte Kollegin. Ihre lebensfrohe Art wird stets in unserer Erinnerung bleiben.»


Bildnachweis: © Patrick Pleul/dpa-Zentralbild/dpa
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