6. Dezember 2022 / Allgemeines

WHO: Hälfte der Europäer bräuchte Reha

Die Bevölkerung in Europa altert, chronische Erkrankungen nehmen zu. Reha-Leistungen könnten helfen. Doch die Mehrheit bekommt die entsprechenden Behandlungen nicht.

von dpa

Knapp die Hälfte der in Europa lebenden Menschen bräuchte medizinische Reha-Leistungen - die meisten bekommen jedoch die erforderliche Behandlung nicht.

Ursachen dafür sind die rasche Alterung der Bevölkerung, die Zunahme von chronischen Erkrankungen sowie das mangelnde Bewusstsein für die Vorteile einer Rehabilitation, wie das Europa-Büro der Weltgesundheitsorganisation WHO in einem neuen Bericht schreibt.

«Rehabilitation ist eine wesentliche Gesundheitsleistung, die allen, die sie benötigen, auf allen Ebenen der Gesundheitsversorgung zur Verfügung stehen sollte», erklärte WHO-Regionaldirektor Hans Kluge. Wenn keine Maßnahmen ergriffen würden, riskierten die Länder, dass viele Menschen nicht in der Lage seien, einen vollen Beitrag zur Gesellschaft zu leisten.

38,5 Millionen Menschen in Deutschland betroffen

In der WHO-Region Europa zählen Rückenbeschwerden, Knochenbrüche, Hör- und Sehverlust sowie Schlaganfall und Demenz zu den häufigsten Erkrankungen, die eine Reha erforderlich machen. In Deutschland haben dem Bericht zufolge etwa 38,5 Millionen Menschen mindestens eine Erkrankung, wegen der sie von einer Reha-Leistung profitieren würden. Knapp zwei Drittel davon hätten Erkrankungen des Bewegungsapparats.

In der Forschung zeigt sich nach WHO-Angaben, dass Rehabilitation das Potenzial hat, etwa kostspielige Krankenhausaufenthalte zu vermeiden, die Verweildauer im Krankenhaus zu verkürzen sowie Wiedereinweisungen zu reduzieren. Die Organisation zählt 53 Länder zu ihrer Region Europa, darunter auch viele östlich der EU wie beispielsweise Russland, die Ukraine, die Türkei und zentralasiatische Länder.

Unter Rehabilitationsleistungen sind nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums etwa alle medizinischen Leistungen zu verstehen, die der Abwendung, Beseitigung oder Minderung einer Behinderung oder Pflegebedürftigkeit dienen. Reha- und Vorsorgeleistungen können demnach ambulant oder stationär erfolgen.


Bildnachweis: © Sina Schuldt/dpa
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