18. September 2020 / Aktuell

Bürgermeister-Stichwahl am 27. September

Infos zur Wahl

@Pixabay.com
von VS

Bei der Wahl am vergangenen Sonntag gab es einen "Gleichstand" zwischen dem amtierenden Bürgermeister Henning Schulz und Norbert Morkes. Nun steht fest, dass am 27. September die Stichwahl stattfindet.

Pressemitteilung der Stadt Gütersloh:

Wer künftig das Amt des Bürgermeisters der Stadt Gütersloh bekleidet, das entscheidet sich in der Stichwahl am Sonntag, 27. September, zwischen Amtsinhaber Henning Schulz (CDU) und Norbert Morkes (BfGT). Sie erhielten bei der Bürgermeisterwahl am vergangenen Sonntag (13.9.) von den insgesamt fünf angetretenen Kandidaten die meisten Stimmen. Wichtig für die rund 80.500 wahlberechtigten Gütersloherinnen und Gütersloher: Für die Stichwahl werden keine erneuten Wahlbenachrichtigungen verschickt! Wie schon bei der Kommunalwahl ist entweder Briefwahl oder die Direktwahl im Wahllokal möglich. Dazu die Details:
 
Briefwahl für die Stichwahl beantragen
Die Stimmzettel für die Bürgermeister-Stichwahl am 27. September sind am Montag in Druck gegeben worden und treffen voraussichtlich Ende dieser Woche im Gütersloher Rathaus ein. Die Briefwahlunterlagen können schon jetzt online unter www.wahlen.guetersloh.de beantragt werden. Wer vorsorglich mit der Beantragung der Briefwahlunterlagen für die Kommunalwahl am 13.9. auch schon die Briefwahlunterlagen für eine Stichwahl am 27.9. beantragt hatte, der erhält diese automatisch. Wie bisher kann die Briefwahl zudem über den QR-Code auf der Wahlbenachrichtigungskarte beantragt werden oder ab Freitag, 18. September, als Direktwahl im Briefwahlbüro im Erdgeschoss des Rathauses durchgeführt werden (keine vorherige Terminvereinbarung notwendig).
 
Bisherige Wahlbenachrichtigung auch für Stichwahl gültig – alternativ Personalausweis
Bei der Bürgermeister-Stichwahl am 27. September kann im Wahllokal die Wahlbenachrichtigung erneut vorgelegt werden, die im Vorfeld der Kommunalwahlen zugeschickt worden war. Sie ist auch für die Stichwahl gültig. Wer diese Wahlbenachrichtigung nicht mehr besitzt, der kann sich im Wahllokal mit dem Personalausweis ausweisen und seine Stimme abgeben.

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