17. April 2021 / Aktuell

Maskenpflicht im Innenstadtbereich bis zum 9. Mai verlängert

Ausnahmen gelten für Kinder und abschnittsweise auch für Radfahrer

von VS

Die neue Allgemeinverfügung der Stadt Gütersloh hält fest, dass die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung bis zum 9. Mai verlängert wird. Ausgenommen sind Kinder im Vorschulalter und Radfahrer.

Pressemitteilung der Stadt Gütersloh:

Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung im unmittelbaren Innenstadtbereich von Gütersloh wird bis zum 9. Mai verlängert. Die Stadt Gütersloh hat eine neue Allgemeinverfügung erlassen, die an die am 18. April auslaufende Verfügung anschließt. Der Bereich, in dem die Alltagsmaske im öffentlichen Raum getragen werden muss, wird von folgenden Straßen begrenzt: Schulstraße, Strengerstraße, Berliner Straße bis hoch zur Friedrich-Ebert-Straße einschließlich des Konrad-Adenauer-Platzes (Rathausvorplatz), Kaiserstraße, Kökerstraße, Blessenstätte, Feldstraße, Königstraße und Moltkestraße einschließlich der genannten Straßen selbst. 
 
Die Maskenpflicht besteht täglich zwischen 8 und 20 Uhr, Kinder bis zum Schuleintritt sind ausgenommen. Von der Tragepflicht ausgenommen sind auch Radfahrer, wenn sie in folgenden Bereichen unterwegs sind: Blessenstätte, Berliner Straße von Blessenstätte bis Münsterstraße, Münsterstraße, Königstraße von Feldstraße bis Münsterstraße, Schulstraße, Berliner Straße von Friedrich-Ebert-Straße bis Strengerstraße und Kaiserstraße.

Die Allgemeinverfügung im Wortlaut ist dem aktuellen Amtsblatt auf der städtischen Internetseite zu entnehmen. 

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