31. Januar 2022 / Aktuell

Stufenverfahren soll größtmögliches Betreuungsangebot aufrecht erhalten

Die Anzahl der positiv getesteten Kinder und Beschäftigten nimmt drastisch zu

Da die Stadt Gütersloh aufgrund der aktuellen Situation mit weiteren Personalausfällen in Schulen und Kindertagesstätten rechnen muss, hat sich die Stadt Gütersloh mit den Trägern der OGS auf ein Stufensystem geeinigt. Die Stadt Gütersloh erklärt, wie das System funktioniert:

Pressemitteilung der Stadt Gütersloh:

Die „Omikron Welle“ hat auch die Betreuungsangebote der Kindertageseinrichtungen und den Offenen Ganztag an Schulen (OGS) in der Stadt Gütersloh erreicht. Die Anzahl der positiv getesteten Kinder und Beschäftigten nimmt drastisch zu. Ausgehend von den Prognosen der Wissenschaft, wonach Mitte Februar das größte Infektionsgeschehen durch die Omikron Variante vorliegen wird, erwartet die Stadt Gütersloh in den nächsten Wochen weitere erhebliche Personalausfälle in diesen Betreuungsangeboten. Um auf diese Situation vorbereitet zu sein, hat die Stadt Gütersloh mit den Trägern der OGS ein einheitliches Stufenverfahren hinsichtlich der notwendigen Einschränkungen und eventuellen Schließungen abgestimmt. Auch in den städtischen Kindertageseinrichtungen soll dieses Verfahren angewandt werden, da die Herausforderungen nahezu identisch sind. Mit den anderen Träger der Kindertageseinrichtungen in Gütersloh soll es kurzfristig eine Abstimmung dazu geben.
 
Ziel ist es, das größtmögliche Betreuungsangebot aufrecht zu erhalten
»Es fehlt an Vorgaben des Landes, sodass wir vor Ort Regelungen treffen müssen. Neben der Vermeidung von Ansteckungen ist es hierbei erstes Ziel, das im Rahmen der Möglichkeiten größtmögliche Betreuungsangebot aufrecht zu erhalten«, sagt Henning Matthes, Beigeordneter bei der Stadt Gütersloh für den Geschäftsbereich Familie, Jugend, Schule, Soziales und Sport.
 
Stufenverfahren beginnt mit Appell an die Eltern
Wenn die Situation eintritt, dass durch Infektionen oder Quarantänen nicht mehr ausreichendes Betreuungspersonal zur Verfügung steht, um die Betreuung im vereinbarten Umfang zu leisten, ist die erste Stufe ein Appell an die Eltern, wenn irgend möglich die Kinder eher abzuholen oder tageweise zu Hause zu betreuen. Matthes: »In der Vergangenheit hat bei den Eltern eine große Bereitschaft dazu bestanden. In dieser Ausnahmesituation ist es von wesentlicher Bedeutung, sich gemeinsam den Herausforderungen der Pandemie zu stellen und trotz aller Einschränkungen im Dialog zu bleiben.«
Sofern die Personalausfälle es erforderlich machen, soll in der nächsten Stufe eine Eingrenzung der Betreuungszeiten durch den jeweiligen Träger in der betroffenen Schule bzw. Kindertageseinrichtung erfolgen. 
 
Sollten diese Einschränkungen ebenfalls nicht ausreichen, erfolgt eine Priorisierung, welche Kinder an den Betreuungsangeboten teilnehmen können. Als Kriterium für die Priorisierung gilt hier u.a. die Erwerbstätigkeit der Eltern. Letztlich werden die reduzierten Betreuungskapazitäten den Kindern zur Verfügung gestellt, deren Eltern in sogenannter „kritischer Infrastruktur“ arbeiten. Die Träger und Leitungen informieren die Eltern möglichst frühzeitig über die Entscheidungen. 
 
Allerdings werde sich, so Matthes in Abstimmung mit den OGS-Trägern, nicht vermeiden lassen, dass Betreuungsangebote kurzfristig eingeschränkt werden müssten. Neben den gesetzlichen Vorgaben, die es einzuhalten gelte, bestehe auch eine Verantwortung der Träger gegenüber den Kindern und den Beschäftigten in den Betreuungsangeboten.
 
Es fehlt an Vorgaben des Landes – Entscheidungen sind aber jetzt nötig
»Wichtig ist es uns, dass in dem Stufenverfahren trotzdem jeder Einzelfall abhängig von dem Betreuungsangebot individuell gehandhabt werden kann«, so Henning Matthes, »Eigentlich haben wir vom Land NRW erwartet, dass es sich zum Umgang mit Personalausfällen in den Betreuungsangeboten positioniert. Dies ist bis dato nicht passiert, aber die Personalausfälle sind jetzt da und wir müssen jetzt einen Umgang damit finden.« Das vereinbarte Verfahren werde Einschränkungen oder gar Schließungen nicht vermeiden, aber es schaffe eine einheitliche Vorgehensweise und eine Transparenz für die getroffenen Entscheidungen für alle Beteiligten.
 
Zwar hat das Land NRW ganz aktuell eine Information an Eltern mit Kindern und Beschäftigte in Kindertageseinrichtungen herausgegeben, in der darauf hingewiesen, dass es keine Test-Pflicht geben wird und dass Schließungen von Angeboten werden nicht immer zu verhindern sein werden. Konkrete Hinweise zum Umgang mit der aktuellen Situation werden nicht gegeben.
 
Verfahren sichert eine einheitliche Vorgehensweise und Transparenz für alle Beteiligten
»Wir hoffen, dass wir schnellstmöglich wieder in gewohnte verlässliche Strukturen zurückkehren können. Alle arbeiten seit zwei Jahren in der Krise intensiv und abgestimmt zusammen - Eltern, alle Beschäftigten der Schulen, der Stadtverwaltung und der Träger -, um die Kinder im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten optimal zu begleiten und ihnen eine möglichst unbefangene Kindheit zu ermöglichen«, fasst Frank Kahle-Klusmeier, Vorstand des Sozialpädagogisches Institut Gütersloh e.V. und Sprecher der Gütersloher OGS-Träger die gemeinsam getroffenen Vereinbarungen zusammen.

Bildquelle: ©Pexels.com/Natalie

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