5. Dezember 2022 / Hilfe und Beratung

Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz

Flyer mit Hilfestellungen

von JR

Jede vierte Frau hat schon Erfahrungen mit sexueller Belästigung am Arbeitsplatz gemacht. Mit einem Flyer informieren die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten im Kreis Gütersloh zusammen mit der Frauenberatungsstelle zum Thema und geben Hilfestellungen an die Hand.

Pressemitteilung des Kreis Gütersloh:

Der sexistische Witz am Arbeitsplatz, anzüglich angestarrt oder sogar gegen den Willen angefasst werden – alles Formen sexueller Belästigung am Arbeitsplatz. Über dieses Thema informiert jetzt die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten im Kreis Gütersloh zusammen mit der Frauenberatungsstelle. Mit einem Flyer zum Thema bekommen Betroffene Hilfestellungen an die Hand.
Darin sind neben den Pflichten von Arbeitgebenden auch die Rechte der Arbeitnehmenden abgebildet. Auch lokale Hilfe- und Anlaufstellen für den Kreis Gütersloh sind aufgeführt. Der vom Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen geförderte Flyer ist digital unter: www.pia-online.eu abrufbar und liegt in den Gleichstellungsstellen im Kreis Gütersloh aus. 
 
Unterstützt haben auch der Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe sowie die Antidiskriminierungsstelle des Bundes. Studien zufolge hat in Deutschland bereits jede vierte Frau eigene Erfahrungen mit sexuellen Belästigungen am Arbeitsplatz gemacht. Auch Männer können Opfer sein. Statistisch gesehen ist die Gruppe der Frauen sowie der queeren Personen, die sexuell belästigt werden, weitaus größer. 
 
Die Mehrzahl der Betroffenen ist sich anfangs nicht sicher, ob die Situationen, die sie am Arbeitsplatz erfahren, wirklich sexuelle Belästigungen sind. Was viele nicht wissen: „Sexuelle Belästigungen müssen nicht zwangsläufig körperlich sein“, erklärt Yvonne Hantke, Gleichstellungsbeauftragte beim Kreis Gütersloh. Eine Vielzahl von Handlungen laufen eher beiläufig ab. Manchmal sind es Grenzverletzungen oder übergriffiges Verhalten durch Sprüche, anzügliche Blicke, Gesten oder sexuelle Anspielungen. In anderen Fällen sind es innige Umarmungen, ‚zufällige‘ Berührungen oder gezielte Aufforderungen zu sexuellen Handlungen. Die Bandbreite der Übergriffe ist groß. Hantke rät: „Betroffene sollten ihre Gefühle und ihr Unwohlsein ernst nehmen, sich über ihre Rechte informieren und gegebenenfalls Hilfe innerhalb oder außerhalb ihrer Arbeitsstelle suchen.“ 
 
Bildzeile: Die kommunalen Gleichstellungsbeauftragten im Kreis Gütersloh machen Front gegen sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz. (v.l.) Nora Breuer (Werther/Westf.), Andrea Buhl (Rietberg), Christina Gertheinrich (Herzebrock-Clarholz), Bettina Ruks (Steinhagen), Inge Trame (Stadt Gütersloh), Sabine Heethey (Verl), Marina Schomburg (Harsewinkel), Sandra Werner (Halle/Westf.), Susanne Fischer (Rheda Wiedenbrück), Alina Skobowsky (Frauenberatungsstelle) und Yvonne Hantke (Kreis Gütersloh)
Foto: Kreis Gütersloh

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