2. Dezember 2021 / Aktueller Hinweis

Ab 2. Dezember 2021 Maskenpflicht im Innenstadtbereich

Stadt erlässt Allgemeinverfügung mit Wirkung bis zum 9. Januar 2022

von VS

Ab heute gilt in der Innenstadt wieder die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckungen. Diese Pflicht gilt bis zum 9. Januar.

Pressemitteilung der Stadt Gütersloh:

Ab Donnerstag, 2. Dezember, gilt im unmittelbaren Innenstadtbereich von Gütersloh die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung im öffentlichen Raum. Die Stadt Gütersloh hat eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen, die zunächst bis einschließlich zum 9. Januar 2022 Gültigkeit hat.
 
Der Bereich, in dem die medizinische Maske im öffentlichen Raum getragen werden muss, wird von folgenden Straßen begrenzt: Berliner Straße, Blessenstätte, Feldstraße, Königstraße, Moltkestraße, Schulstraße, Berliner Straße einschließlich Konrad-Adenauer-Platz, Strengerstraße, Kaiserstraße, Kökerstraße, Berliner Straße.
 
Die Maskenpflicht besteht täglich zwischen 10 und 22 Uhr. Kinder bis zum Schuleintritt sind ausgenommen. Von der Tragepflicht ausgenommen sind auch Radfahrer, wenn sie in folgenden Bereichen unterwegs sind: Blessenstätte, Berliner Straße von Blessenstätte bis Münsterstraße, Münsterstraße, Königstraße von Feldstraße bis Münsterstraße, Schulstraße, Berliner Straße von Friedrich-Ebert-Straße bis Strengerstraße, Strengerstraße und Kaiserstraße.
Die Allgemeinverfügung im Wortlaut ist dem aktuellen Amtsblatt auf der städtischen Internetseite zu entnehmen.

Symbolbild: ©Pexels.com/Maksim Goncharenok

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