12. September 2020 / Aktueller Hinweis

Virenschutz im Wahllokal

Maskenpflicht für Wählerinnen und Wähler

©Kreis Gütersloh
von VS

Es gibt viele verschiedene Wege, die Kommunalwahlen am Sonntag so Coronagerecht wie möglich zu gestalten. Trotz unterschiedlicher Ansätze ist eins klar: Es gelten trotz allem die bekannten Hygienebestimmungen, wie zum Beispiel die Maskenpflicht.

Pressemitteilung Kreis Gütersloh:

Die Corona-Pandemie wirkt sich auch auf die Durchführung der Kommunalwahlen am kommenden Wochenende aus. Wählerinnen und Wähler müssen im Wahllokal die bekannte Alltagsmaske tragen, für Wahlhelfer gibt es Ausnahmen von der Maskenpflicht, wenn alle Schutzvorkehrungen wie beispielsweise ausreichende Abstände untereinander und zu den Wählern eingehalten werden. Die Wahlämter des Kreises Gütersloh und seiner Kommunen haben sich in den vergangenen Wochen ins Zeug gelegt, die Teilnahme an der Wahl so sicher wie möglich zu gestalten. Für den Schutz der Wähler, aber auch der ehrenamtlichen Wahlhelfer, die am Sonntag im Einsatz sind, haben sich die Wahlbehörden einiges einfallen lassen.
 
Schon vor Monaten hatte sich das Land NRW entschieden, die Kommunalwahlen am 13. September der Pandemie zum Trotz möglichst in den Wahllokalen durchzuführen, natürlich mit allen erforderlichen Schutzmaßnahmen. Überlegungen, eine reine Briefwahl zu organisieren, stellten sich nach Expertenmeinung bei einer Anzahl von weit über zehn Millionen Wählern hinsichtlich einer schnellen Stimmzettelverfügbarkeit sowie der immensen Verteil- und Versandlogistik als kaum durchführbar heraus, erst recht im Falle von Stichwahlen bei der Bürgermeister- oder Landratswahl 14 Tage nach dem ersten Wahlgang.
 
Gleichwohl hat die Inanspruchnahme der Briefwahl deutlich zugenommen, nicht nur wegen ohnehin steigender Beliebtheit, sondern zweifelsohne auch infolge der Corona-Pandemie. Um der steigenden Anzahl auch bei der Auszählung am Wahlabend Herr zu werden, haben die Kommunen die Anzahl der Briefwahlvorstände von kreisweit 51 bei den Kommunalwahlen 2014 auf nunmehr 76 aufgestockt. Damit sind zusammen mit den Wahlhelfern in den 243 Wahllokalen am kommenden Sonntag ca. 2.700 Helfer im Einsatz, um für ihre 295.000 wahlberechtigten Mitbürger eine ordnungsgemäße Beteiligung an der Wahl der Landrätin oder des Landrates, des Kreistages und der Bürgermeister- und Ratswahlen zu gewährleisten.   
 
In den vergangenen Tagen sorgte die aktuelle Coronaschutz-Verordnung des Landes NRW vom 31. August für klare Regeln am Wahlsonntag. Die wichtigste: Die Wählerinnen und Wähler müssen, wie z.B. im Supermarkt oder in der Tankstelle, eine Mund-Nase-Bedeckung tragen, wenn sie das Gebäude mit dem Wahllokal betreten. „Ich denke, dass angesichts der nach wie vor bestehenden Infektionsgefahr alle vernünftigen Wählerinnen und Wähler dies akzeptieren werden, um sich und andere zu schützen. Es sind ja auch nur wenige Minuten im Wahllokal!“ baut Kreisdirektorin Susanne Koch als Wahlleiterin des Kreises und zugleich dessen Gesundheitsdezernentin auf die Einsicht und Akzeptanz der Wahlberechtigten beim Urnengang. Auch in den Wahlbenachrichtigungen hatten die Wahlbehörden zuvor schon darum gebeten, im Wahllokal eine Maske zu tragen.
 
Nur mit der Maskenpflicht war es in der Vorbereitung für die hiesigen Wahlämter im Kreishaus und den 13 Rathäusern im Kreisgebiet bei weitem nicht getan. Alle Vorkehrungen und Maßnahmen zum Infektionsschutz für die kreisweit deutlich sechsstellige Wählerzahl am Sonntag wurden vom Wahlamt des Kreises in einem mit dem Gesundheitsamt abgestimmten Muster-Hygienekonzept zusammengefasst, das Grundlage für die Konzepte in den Rathäusern war. In diesen ist neben den auch vom Einkauf her bekannten Maßnahmen wie Hinweisschildern, Bodenmarkierungen und Laufrichtungspfeilen zur Abstandswahrung, einer guten Durchlüftung, regelmäßigem Händewaschen oder Bereitstellung von Desinfektionsmöglichkeiten z.B. auch festgelegt, dass für die Stimmabgabe entweder Kugelschreiber ausgegeben und wieder desinfiziert oder – einige Kommunen haben dies aufgegriffen – der Wähler einen Werbekugelschreiber der Kommune erhält, den er nach dem Ankreuzen der Stimmzettel mit nach Hause nehmen kann. Aber auch die Benutzung eines eigenen Schreibgerätes bei der Stimmabgabe ist grundsätzlich erlaubt.
 
Eine ganz neue Idee für den Ablauf im Wahllokal hatte Michael Hellweg vom Wahlamt der Kreisverwaltung. Dort, wo es räumlich möglich ist, bauen die Kommunen in den Wahllokalen mit dem vorhandenen Mobiliar, z.B. in den Klassenräumen von Schulgebäuden, eine „Insel“ in der Raummitte auf; die Wähler bewegen sich nach dem Eintritt in den Wahlraum also im „Kreisverkehr“ und vermeiden so Begegnungen. Und in der „Insel“ sitzen die Wahlhelfer und sorgen für den reibungslosen Ablauf der Stimmabgabe, entweder hinter Plexiglas oder – wenn am Arbeitsplatz die Abstände untereinander und zu den Wählern gewahrt werden – auch ohne Maske, so wie dies die aktuelle Coronaschutz-Verordnung erlaubt. 
 
Damit im und vor dem Wahllokal alle Schutzvorkehrungen beachtet werden, sorgt neben einem verstärkten Ordnereinsatz auch ein weiterer Wahlhelfer für einen „coronagerechten“ Ablauf, vom Einhalten der Maskenpflicht und der Abstände bis zur Zutrittsregulierung im Wahllokal, damit es dort nicht zu voll wird. 
 
„Gerade im Kreis Gütersloh, der in den vergangenen Monaten so manche negative Schlagzeile verkraften musste, sollten wir alle darauf bedacht sein, uns auch am Wahltag vorbildlich zu verhalten!“ appelliert Kreisdirektorin Susanne Koch an den Lokalpatriotismus der GT-fahrenden Bevölkerung. Und erinnert an die derzeit recht geringe Neuinfektionsquote, verbunden mit der Erwartung: „Auch nach den Wahlen nur kleine Zahlen!“
 
Foto: Infektionsschutz: Bei den Kommunalwahlen am Sonntag müssen Wählerinnen und Wähler im Wahllokal eine Alltagsmaske tragen. 
Foto: Kreis Gütersloh

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