1. September 2019 / Allgemeines

Info-Angebot des Jobcenters

Flyer gibt Hinweise für Vermieter

Aktionswoche der kommunalen Jobcenter

Gütersloh
Streitigkeiten zwischen Mietern und Vermietern kommen immer mal wieder vor. Wenn sich ein Wohnungseigentümer, der an einen Arbeitslosengeld II-Haushalt vermietet hat, an das Jobcenter wendet, sind den Mitarbeitenden der Behörde wegen des engen Sozialdatenschutzes häufig die Hände gebunden. Auskünfte oder Hilfe im Einzelfall sind kaum möglich. Nun will das Jobcenter Kreis Gütersloh mit einem Flyer für private Vermieter, die ausdrücklich keine Kunden der Behörde sind, aufklären. So sollen in Zukunft Missverständnisse im Dreiecksverhältnis zwischen Vermietern, Mietern und dem Jobcenter im Voraus vermieden werden können. Das Jobcenter reagiert damit auf zahlreiche Nachfragen, Wünsche und Anregungen von privaten Vermietern.
 
„Die Frage ist: Wie vermitteln wir diese Informationen an die kleinen Vermieter?“, überlegt Stefan Susat, Leiter der Abteilung Materielle Hilfen im Jobcenter. Denn diese – und nicht die großen Wohnungsbaugesellschaften – seien oft hilflos bei Problemen mit den Mietern. Zum Beispiel, wenn der ALG II-Empfänger die Miete komplett einbehält, Nebenkostenabrechnungen nicht bezahlt werden, man keine Auskünfte über die Ursache erhält. Die erste Adresse für die Vermieter ist in solchen Fällen oft das Jobcenter. Doch das muss schweigen – aus Datenschutzgründen. Dies führt regelmäßig zu Unverständnis.
 
Das Bundessozialgericht hatte im Januar 2012 entschieden, dass die Jobcenter ohne Zustimmung ihres Kunden – also des Leistungsempfängers – nicht mit dessen Vermieter kommunizieren dürfen. Dies ist dem Jobcenter nur erlaubt, wenn dafür eine schriftliche Vollmacht des Kunden vorliegt. „Uns sind die Hände gebunden, aber wir wollen keine Sprachlosigkeit, deshalb der Flyer, der die wichtigsten Fragen beantwortet“, erklärt Susat.
 
In dem Flyer geht es unter anderem um Fragen wie diese: Besteht ein Rechtsverhältnis zwischen dem Jobcenter und dem Vermieter? Ist eine Zustimmung des Jobcenters bei einem Wohnungswechsel erforderlich? Erfährt der Vermieter die neue Adresse des ausgezogenen Mieters vom Jobcenter? Wer kommt für Schäden in der Wohnung auf?
 
„Beim überwiegenden Teil der ALG II-Empfänger – weit über 90 Prozent – läuft alles unproblematisch“, betont Susat. Das Jobcenter betreut im Kreis Gütersloh rund 9.100 Familien, die meisten davon wohnen zur Miete.
 
Die Hinweise für Vermieter sind auf der Homepage des Jobcenters unter https://www.kreis-guetersloh.de/jobcenter veröffentlicht. In gedruckter Form ist der Flyer in den Standorten des Jobcenters erhältlich.

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