30. Juli 2021 / Allgemeines

Zehn Jahre Haft: Feuerwehrmann als Brandstifter verurteilt

Immer wieder brennt es, die Verunsicherung ist groß, bis die Polizei einen Verdächtigen fasst. Der Mann ist bei der Feuerwehr. Die Taten seien ein Hilferuf, sagt er. Das Gericht glaubt ihm nicht.

Einsatzkräfte der Feuerwehr löschen im Oktober 2020 einen Brand von rund 400 Strohballen in Gundelsheim.
von dpa

Monatelang hält eine Serie von Brandstiftungen die Menschen in Gundelsheim (Baden-Württemberg) und Umgebung in Atem. Mal geht eine Scheune in Flammen auf, mal sind es ein Gasthaus, Autos oder Heustapel.

Dass der Zündler ausgerechnet in den Reihen der Freiwilligen Feuerwehr aufgespürt wird, das hätten sicher nur wenige gedacht. Dennoch werden die Ermittler dort fündig. Und die Strafe fällt deutlich aus. Für die schweren Brandstiftungen, vor allem aber wegen versuchten Mordes in vier Fällen ist ein 32-Jähriger vom Landgericht Heilbronn zu zehn Jahren Haft verurteilt worden.

Der Mann soll zwischen April 2019 und November 2020 mindestens sieben Brände gelegt haben, weitere Taten seit Januar 2019 hatte er nach Aussage der Kammer zwar eingeräumt, sie waren aber nicht Teil der Anklage. Unter anderem setzte er laut Gericht Autos, Heustapel, Scheunen, ein Wohn- und ein Gasthaus sowie ein Vereinsheim in Brand. Der Schaden betrug damals insgesamt rund eine halbe Million Euro.

Menschenleben in Gefahr

Weil einer der Schuppen in der Nähe eines Wohnhauses stand, in dem eine vierköpfige Familie schlief, setzte der Mann nach Überzeugung der Kammer auch Menschenleben aufs Spiel. Die Familie konnte rechtzeitig reagieren und blieb unverletzt.

Der Brandstifter hatte vor Gericht mehrere, aber nicht alle Taten eingeräumt. Beim Scheunenfeuer will er das Haus nicht gesehen haben, ein Brandsachverständiger hat dem im Verfahren aber widersprochen. Auch die Kammer ist überzeugt: «Sie wollten den Schuppen zerstören. Sie wollten die Bewohner des Hauses in Angst und Schrecken versetzen», sagte Richter Roland Kleinschroth. «Sie hatten sehr, sehr viel Glück, dass nicht noch mehr passiert ist», fügte er an.

Die Staatsanwaltschaft hatte zehneinhalb Jahre Haft für den gelernten Koch gefordert, der erst kurz vor den Brandstiftungen der Freiwilligen Feuerwehr beigetreten war. Dem Mann sei «sehr wohl bewusst [gewesen], dass da Menschen wohnen», hatte die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer über den Brand des Schuppens betont. Motiv für die Taten sei ein Drang nach Anerkennung gewesen.

Dagegen hatte der Angeklagte die Brände als Folge einer depressiven Störung zu erklären versucht. Seine Taten seien ein Hilfeschrei gewesen, um Aufmerksamkeit zu erregen, «damit man mir hilft», hatte der 32-Jährige ausgesagt. Sein Verteidiger hielt sieben bis acht Jahre Haft für ausreichend.

Angst und Schrecken

Richter Kleinschroth glaubte dem Angeklagten auch hier nicht. «Sie wollten die Einsätze mit Ihrer Beteiligung provozieren», sagte er. Tatsächlich sei die Zahl der Brände und Einsätze der Feuerwehr in der Region gestiegen, seit der 32-Jährige der Feuerwehr beigetreten sei. Der Deutsche habe Einwohner des kleinen Ortes monatelang in Angst und Schrecken versetzt, sagte Kleinschroth.

Es ist nicht das erste Mal, dass in diesem Jahr ein Feuerwehrmann nach Brandstiftungen auf einer Anklagebank sitzt. Unter anderem wurde in Heilbronn Mitte Juni ein damals 43 Jahre alter Mann zu neun Jahren und drei Monaten Haft verurteilt. Er hatte in Marbach mehrere Brände in seiner Wohnung sowie an einer Kirche und einem Polizeirevier gelegt.

Die Kammer hatte die Tat als versuchten Mord und versuchte schwere Brandstiftung mit Todesfolge gewertet. Die Brände habe er gelegt, weil er mit dem politischen System unzufrieden sei, hatte der Mann erklärt.

Feuerwehrmänner als Brandstifter? Ausgerechnet? In solchen Fällen wollen die eigentlichen Retter nach einer früheren Einschätzung von Experten häufig Aufmerksamkeit und Bestätigung erhalten. Nach einer älteren Studie des Lehrstuhls für Kriminologie der Juristischen Fakultät der Ruhr-Universität Bochum wollen sich zudem vor allem junge Feuerwehrleute im Löscheinsatz beweisen. Brandstifter bei der Feuerwehr sind aber immer noch die deutliche Ausnahme. Belastbare Zahlen über brandstiftende Feuerwehrleute liegen jedoch nicht vor.


Bildnachweis: © Franziska Hessenauer/dpa
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